Nur scheinbar hilflos – ein junger Hausrotschwanz
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LBV Cham: Scheinbar hilflose Jungvögel nicht mitnehmen!

LBV Cham: Scheinbar hilflose Jungvögel nicht mitnehmen!

Selbst wenn sie klein sind und herzzerreissend piepen: Tierfreunde sollen Jungvögel in diesen Tagen nicht mitnehmen. Davor warnt der Landesbund für Vogelschutz Cham. Die jungen Vögel sind alles andere als hilflos.

Junge Singvögel, die momentan überall oft scheinbar hilflos im Gras sitzen und piepen, sollte man nicht mitnehmen oder anfassen. Darauf weist die Kreisgruppe des Landesbunds für Vogelschutz im Landkreis Cham hin.

Tierfreunde wollen nur helfen

Sie bekommt zur Zeit täglich viele Anfragen von Tierfreunden, die vermeintlich verlassene junge Vögel im Umweltzentrum des Landesbunds in Nößwartling abgeben oder ihnen helfen wollen. Aber die wenigsten Jungvögel, so der LBV, brauchen tatsächlich Hilfe. Wenn sie auf einer Wiese oder im Gebüsch sitzen und laut rufen, dann rufen sie nicht um Hilfe, sondern halten Kontakt zu ihren Eltern.

Jungvögel halten noch Kontakt zu Eltern

Die Eltern füttern die kleinen Vögel, die gerade erst flügge werden, nämlich weiterhin, auch wenn sie das Nest schon verlassen haben. Wenn man in dieser sensiblen Phase ein Jungtier mitnimmt, unterbricht man die Bindung zwischen Alt- und Jungvögeln und verhindert, dass sie in der Zeit des Flüggewerdens von den Elternvögeln für Gefahrensituationen geschult werden.

Nur bei Gefahr ist Einsatz erforderlich

Nur wenn die kleinen Vögel direkt auf einer Straße sitzen, also von Autos überfahren werden könnten, oder wenn Katzen in der Nähe lauern, kann man sie kurz hochnehmen und in der Nähe des Fundorts in einen Busch oder eine Astgabel setzen. Die Stelle sollte in Hörweite der Vogeleltern sein, also nicht zu weit weg. Denn die suchen bis zu 24 Stunden lang nach ihren verlorengegangenen Jungen. Am besten beobachtet man die Situation noch einige Zeit aus der Entfernung. Nur wenn die Jungvögel mehrere Stunden lang nicht mehr von einem Altvogel gefüttert werden, wenn sie tatsächlich verletzt oder krank sind, darf man sie mitnehmen beziehungsweise in einer Auffangstation abgeben.

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