Gefährliches Manöver auf der Autobahn: Aktuell kursiert ein Video im Internet, das kontrovers diskutiert wird. Darauf zu sehen: ein Münchner Autofahrer, der bei stockendem Verkehr rechts über den Standstreifen an einem Lkw vorbeifahren will. Der Lkw-Fahrer lässt das aber nicht zu, schert nach rechts aus, versperrt dem Autofahrer den Weg und drängt ihn ins Bankett. Danach versucht der Autofahrer links zu überholen und wird dort ebenfalls wieder vom Lkw ausgebremst.
Auf Social Media sorgt das Video für ganz unterschiedliche Reaktionen. Ein Instagram-User schreibt beispielsweise: "Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wir sind hier nicht im wilden Westen und Selbstjustiz kein Mittel der Wahl." Andere feiern den Lkw-Fahrer für die Aktion und schreiben: "Absolut richtig" oder "Klar unnötig, aber recht hat er."
Beide Verkehrsteilnehmer verhalten sich falsch
Für die Polizei steht fest: Beide Verkehrsteilnehmer verhalten sich nach deutscher Rechtslage falsch. Das bestätigen die Verkehrs-Experten von der Pressestelle Oberbayern Nord. Der Standstreifen darf laut § 2 StVO nicht befahren werden. Wenn ein Autofahrer dabei noch andere überholt, liegt eine Ordnungswidrigkeit gegen § 5 StVO vor. Überholen ist in Deutschland nur links erlaubt, so die Polizei.
Das gilt zum Beispiel auch bei Stau auf der Autobahn. Wenn Autofahrer bei der nächsten Ausfahrt abfahren wollen, dürfen sie trotzdem nicht über den Standstreifen am Stau vorbeifahren. So ein Verhalten wird angezeigt. Die Beamten betonen: "Das ist auch gefährlich, da die Verkehrsteilnehmer, die an der richtigen Stelle ausfahren, dann nicht gefahrlos ausfahren können."
Grundsätzlich könne es für die Auflösung eines Staus sinnvoll sein, den Standstreifen zu benutzen, dann muss dieser aber für alle erkennbar freigegeben werden, betont die Polizei. Doch auch der Lkw-Fahrer handelt nicht richtig. Laut Polizei läge in diesem Fall Nötigung vor, wenn das Video in Deutschland aufgenommen worden wäre.
Das Video wurde zwar von einem großen Münchner Meme-Account veröffentlicht – aber wo genau sich der Vorfall auf dem Video ereignet hat, ist bislang nicht bekannt. Bei der Polizei ging bisher keine Anzeige ein. Die Beamten vermuten sogar, dass das Manöver des Lkw und des Münchner Pkw nicht auf einer deutschen Autobahn aufgenommen wurde.
Im Notfall über den Standstreifen?
Im Internet merkt eine Userin an, dass der Grund für das riskante Manöver des Pkw ja auch ein Notfall sein könnte, beispielsweise eine Geburt. Eine andere Userin schreibt ebenfalls: "Wir hatten mal einen Notfall im Auto und zum Glück haben uns so viele den Weg frei gemacht."
Tatsächlich greifen laut Polizei bei einem Notfall möglicherweise Ausnahmeregeln nach § 16 OwiG. Zum Beispiel, wenn jemand sich so verhält, um eine Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Bevor man sich oder andere durch eine gefährliche Fahrweise verletzt, sollte aber lieber der Rettungsdienst verständigt werden. Die Polizeibeamten prüfen solche Fälle individuell vor Ort und handeln dementsprechend sensibel.
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