Es geht um einen Zeitraum in den 1980er- und 1990er-Jahren, als das Erzbistum München-Freising einen verurteilten Missbrauchstäter weiter in der Seelsorge einsetzte. Andreas Perr wurde als elf-, zwölfjähriger Ministrant von eben diesem Gemeindepfarrer Mitte der 90er-Jahre in Garching an der Alz sexuell missbraucht. Das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen, sagt er.
Diesen Zusammenhang zwischen dem erlittenen Missbrauch und späteren psychischen Problemen muss Perr am Mittwoch vor Gericht beweisen. Er fordert vom Erzbistum München und Freising mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld. Aufgrund einer Alkohol- und Drogensucht war der heute fast 40-Jährige jahrelang erwerbsunfähig.
Gericht entscheidet über Höhe des Schmerzensgeldes
Für die Beweisaufnahme werden in der Verhandlung am Landgericht Traunstein mehrere Zeugen aussagen, darunter ein früherer behandelnder Arzt von Perr sowie er selbst. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger wird dann ein Gutachten anfertigen. Auf dessen Grundlage will das Gericht entscheiden, ob und in welcher Höhe das Erzbistum Schmerzensgeld für die Folgen des Missbrauchs leisten muss.
Richterin: Erzbistum und Ratzinger tragen Mitschuld
Dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch des Klägers besteht, hatte die Vorsitzende Richterin bereits beim Prozessauftakt im vergangenen Juni festgestellt. Das Erzbistum und auch dessen früherer Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, trügen eine Mitschuld an dem Fall, weil sie den Täter fahrlässig weiter als Seelsorger einsetzten, obwohl kirchenintern bekannt war, dass er Kinder sexuell missbraucht hatte.
Von dem inzwischen verstorbenen Ex-Papst, beziehungsweise von dessen Rechtsnachfolger, fordert Andreas Perr 50.000 Euro Schmerzensgeld. Das Verfahren gegen Benedikt ist aber ausgesetzt, da noch nicht klar ist, wer sein Erbe antritt.
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