Der Prozess um Dominik R., der 2016 seine Ex-Freundin in Freyung erstochen hatte, wird höchstwahrscheinlich vor dem Landgericht Deggendorf neu aufgerollt. Wie das Gericht heute mitteilt, ist der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft zulässig.
Im Schlaf erstochen?
Eine Wiederaufnahme ist nur dann möglich, wenn es einen vom Gesetz anerkannten Wiederaufnahmegrund gibt. Der liegt in diesem Fall vor. Zwei Zeugen sollen im ersten Prozess am Landgericht Passau falsch ausgesagt haben. Deren Aussagen haben auch dazu beigetragen, dass Dominik R. wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt wurde. Mittlerweile wurden die Zeugen wegen ihrer Falschaussagen verurteilt. Einer dieser beiden Zeugen ist ein guter Freund von Dominik R. Er gibt zu, dass ihm Dominik R. gestanden hatte, seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Töten im Schlaf gilt als Lehrbuchbeispiel für heimtückischen Mord.
Zwei Wochen Frist läuft jetzt
Der Beschluss des Landgerichts wurde nun den Verteidigern von Dominik R. zugestellt. Sie haben jetzt zwei Wochen Zeit, sich zu äußern. Ob und wann es zu einem neuen Prozess kommt, ist laut eines Gerichtssprecher noch nicht absehbar.
Dominik R. wurde 2017 am Landgericht Passau wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er behauptete, er habe seine Ex-Freundin nach einem heftigen Streit getötet. Das Gericht konnte damals die Arg- und Wehrlosigkeit der jungen Mutter nicht beweisen. Doch das könnte sich in dem neuen Prozess ändern. Der Fall machte damals überregional Schlagzeilen, weil Dominik R. mit dem gemeinen Sohn bis nach Spanien geflüchtet war, wo ihn ein Spezialkommando der Polizei festnahm.
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