Eine Frau fährt mit einem E-Scooter hinter einer Trambahn her, will dann nach links abbiegen und wird von einer entgegenkommenden Tram erfasst. Die 23-jährige wird schwer verletzt. Das ist ein schwererer von rund 120 Unfällen mit E-Scootern, die die Münchner Polizei seit Jahresbeginn aufgezeichnet hat.
Bislang dreimal mehr Unfälle als letztes Jahr
Seit Jahresbeginn kam es zu 120 Unfällen, was knapp einer Verdreifachung verglichen mit der Zahl des gleichen Vorjahreszeitraums (44) entspricht. Fast alle, nämlich 101 Menschen, wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Oft ist Trunkenheit die Ursache: In 573 Fällen traf die Polizei bei Kontrollen auf Personen, die angetrunken einen E-Scooter benutzt hatten.
Polizei: Pro Roller nur ein Fahrer erlaubt - Alkohol verboten
Weil viele der Unfälle mit E-Scooter von betrunkenen Fahrern verursacht wurden, erinnert die Münchner Polizei an die Regeln für Fahrten mit E-Scootern: Zu zweit fahren ist nicht erlaubt. Bei Alkoholkonsum drohen die selben Konsequenzen wie für Autofahrer: also bis hin zu Fahrverbot und Entzug des Führerscheins.
Alle Regeln im Überblick
Als E-Scooter-Fahrer ist man außerdem verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren. Nur wenn keine andere Möglichkeit besteht, darf man die Straße benutzen. Alle wichtigen Regeln zur Nutzung von E-Scootern und E-Rollern finden Sie hier.
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