Geklagt hatten Angehörige von im Holocaust Ermordeten. Sie wollten eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis für das Verlegen der Stolpersteine erstreiten. Damit bleibt in München die rechtliche Lage unverändert: nur auf Privatgrundstücken dürfen Stolpersteine verlegt werden. Schon in erster Instanz hatten die Kläger keinen Erfolg gehabt.
Komplizierte juristische Entscheidung
Nach Ansicht des BayVGH würden Verkehrsteilnehmer durch die Stolpersteine nicht behindert, deswegen wäre auch keine öffentlich-rechtliche Erlaubnispflicht nötig. Für die Kläger wäre aber eine privatrechtliche Erlaubnis nötig, über die wiederum der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht zu entscheiden habe. Auch ob die Stadt die Stolpersteine rechtmäßig verboten hat, sei für die Entscheidung des Gerichts nicht relevant gewesen, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.