Am Karfreitag meldete das Robert Koch-Institut (RKI) für München eine Sieben-Tage-Inzidenz von 104,3. Damit stieg der Wert in der Landeshauptstadt gegenüber dem Vortag (102,7) erneut leicht an – und lag den dritten Tag in Folge über der Marke von 100.
Für die Stadt bedeutet das: Ab Ostersonntag gilt die sogenannte Corona-Notbremse.
Inzidenz am Karsamstag leicht gesunken - Notbremse gilt trotzdem
Am Karsamstag verzeichnet das RKI für die Stadt München zwar eine Inzidenz von nur knapp unter 100 (genau: 98,8). Die Notbremse ab Ostersonntag gilt aber trotzdem. Erst, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, kann die Stadt per Bekanntmachung wieder zu Lockerungen zurückkehren.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: "Es ist bitter"
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter sagte in der städtischen Mitteilung zur Notbremse: "Es war absehbar, aber es ist bitter, dass wir jetzt ausgerechnet zu Ostern die 100er-Marke gerissen haben und damit ab Sonntag wieder verschärfte Maßnahmen greifen. Ich wünsche allen Münchnerinnen und Münchnern auch für dieses zweite Ostern in der Pandemie trotz allem erholsame Feiertage."
Notbremse zwei Tage nach Ankündigung
Obwohl die Stadt München bereits am Karfreitag den dritten Tag in Folge die Inzidenz von 100 überschritten hat, greift die Notbremse erst ab Ostersonntag. Das liegt an der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Genauer: An § 3, Absatz 3. Darin heißt es: "Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann für (...) die kreisfreie Stadt ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzung nach Nr. 2, frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung nach Nr. 2; in der Bekanntmachung nach Nr. 2 ist der erste Geltungstag anzugeben."
Amtlich bekannt gemacht hat die Stadt München die Notbremse am Karfreitag u.a. auf muenchen.de und per Twitter. Als Geltungstag angegeben hat sie "Ostersonntag".
Ab Ostersonntag ändert sich folgendes:
- Private Zusammenkünfte sind in München wieder nur mehr möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt wieder eine Ausgangssperre.
- Ladengeschäfte mit Kundenverkehr machen überwiegend dicht.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen.
Diese Geschäfte haben trotz Notbremse weiterhin offen
Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Schuhgeschäfte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
Für alle anderen gilt: Click & Collect. Vorbestellte Ware kann in Ladengeschäften vor Ort abgeholt werden.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen
Das wird ein ruhiges Osterfest für die Tiere im Tierpark Hellabrunn. Denn alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Von dem erneuten Lockdown betroffen sind also wieder die Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten.
Büchereien, Archive und Bibliotheken können mit Hygienekonzept und Kundenzahlbegrenzung weiter geöffnet bleiben.
Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist nur kontaktfreier Sport erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Kitas und Kindergärten bieten nur Notbetreuung
Für Kinderbetreuung und Schulen muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereits am Ende der Vorwoche verbindlich festgelegt werden, welche Inzidenzeinstufung für die kommende Woche gilt. Für die Woche vom 5. bis 11. April musste hier ebenfalls die Inzidenzeinstufung "Über 100" festgelegt werden. Damit sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder grundsätzlich geschlossen. Es gelten die aktuellen Regeln zur Notbetreuung. Münchens Schulkinder sind kommende Woche von der Notbremse nicht betroffen, weil sie noch in den Osterferien sind.
Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die Woche vom 12. bis 18. April – muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 9. April, erfolgen.
Sieben-Tage-Inzidenz liegt bayernweit bei 137,2
Ein Großteil der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte hat weiterhin den Inzidenzwert von 100 überschritten. Den höchsten Wert verzeichnet am Samstag Hof mit 395,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Damit liegt die Stadt im bundesweiten Vergleich nach Greiz an Platz zwei. Im Landkreis Kronach verzeichnet man mittlerweile eine Inzidenz von 343,1. Im Landkreis Kulmbach ist die Inzidenz leicht gesunken, auf 334,0. Den niedrigsten Wert im Freistaat hat die Stadt Schweinfurt mit 41,2. Bayernweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 137,2.
Grafik: Inzidenz und Corona-Regeln in Bayern nach den Grenzwerten
Grafik: Aktuelle Corona-Regeln in einzelnen Landkreisen in Bayern
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