Für die Tötung ihrer Mutter ist eine 33 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Regensburg zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
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Für die Tötung ihrer Mutter ist eine 33 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Regensburg zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.

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Mutter in Mainburg getötet - Lange Haftstrafe für 33-Jährige

Mutter in Mainburg getötet - Lange Haftstrafe für 33-Jährige

Seit Anfang Dezember lief vor dem Landgericht in Regensburg der Prozess gegen eine 33 Jahre alte Frau aus Mainburg. Sie soll ihre Mutter getötet haben. Jetzt ist das Urteil ergangen: Die Frau wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Für die Tötung ihrer Mutter hat das Landgericht Regensburg eine 33 Jahre alte Frau aus Mainburg zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Zudem ordnete der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Donnerstag die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Sie hatte die Tat gestanden. Angeklagt worden war die Frau wegen Mordes.

Frau leidet an "Borderline-Störung"

Nach Überzeugung des Gerichtes griff die Frau ihre Mutter im Juli dieses Jahres in deren Wohnung unter anderem mit einer Porzellanfigur und einem Messer an. Das Opfer verblutete. Auslöser der Tat soll der Hund der Tochter gewesen sein, den diese wegen der Mutter habe abgegeben müssen. Nach der Tat rief die Tochter die Polizei und bat darum, sie "für immer wegzusperren". Im Falle einer erfolgreichen Therapie könnte die Haftstrafe nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden, stellte der Richter der Frau in Aussicht. "Sie müssen dann nicht in ein Gefängnis, wo Sie unserer Ansicht nach auch nicht hingehören."

Die Frau leidet an einer Borderline-Störung sowie an einer Alkoholerkrankung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidiger der Frau kündigten an, in Revision gehen zu wollen. Wie einer der Anwälte dem BR sagte, sei die Frau nach dessen Ansicht schuldunfähig, da sie sich zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden habe. In der Urteilsbegründung stellten die Richter jedoch fest, dass die Impulskontrolle der Angeklagten durch Alkohol zwar geschwächt und ihre Steuerungsfähigkeit demnach vermindert gewesen sei. Jedoch habe sie das Unrecht der Tat erkannt, da sie in dem vor ihr abgesetztem Notruf verlangte eingesperrt zu werden.

Vor dem Landgericht in Regensburg wurde der Fall verhandelt
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Vor dem Landgericht in Regensburg wurde der Fall verhandelt

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