Im Sommer 2021 ist ein Kleinkind auf einem Augsburger Spielplatz von einem umstürzenden Baum erschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin gegen den zuständigen Baumkontrolleur einen Strafbefehl erwirkt - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Doch der wehrt sich nun. Er hat Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl.
Baumkontrolleur widerspricht Staatsanwaltschaft
Der Anwalt des Baumkontrolleurs verweist auf ein Gutachten, wonach der städtische Mitarbeiter ausreichende Maßnahmen ergriffen hätte. Den drohenden Baumsturz habe er nicht erkennen können. Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf ein anderes Gutachten gestützt, wonach der Baum von einem Pilz befallen gewesen sei. Den hätte der Kontrolleur erkennen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Bewährungsstrafe und eine vierstellige Geldspende als Strafe beantragt. Da der Beklagte dies zurückweist, wird es nun vor dem Amtsgericht zum Prozess kommen.
Augsburg: Baum fällt auf Mutter und Tochter
Im Juli 2021 war ein Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestürzt und hatte ein 20 Monate altes Kind und die Mutter getroffen. Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb im Krankenhaus. Eine ältere Tochter der Frau spielte bei dem Unglück etwas entfernt und blieb daher körperlich unversehrt.
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