Die Staatsanwaltschaft Kempten hat gegen einen 31-jährigen US-Amerikaner Anklage wegen des Tatverdachts des Mordes, der Vergewaltigung mit Todesfolge, des versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte erhoben. Der 31-Jährige wird laut Staatsanwaltschaft verdächtigt, Mitte Juni oberhalb der Marienbrücke beim Schloss Neuschwanstein auf einem Wanderweg zwei Frauen angegriffen zu haben. Der Tatverdächtige sitzt in Deutschland in U-Haft, er hat sich bisher nicht zum Tathergang geäußert, sagt die Staatsanwaltschaft.
Frauen trafen Angeklagten wohl zufällig
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen trafen der Mann und die beiden Frauen, die ebenfalls Amerikanerinnen sind, auf dem Wanderweg zufällig aufeinander. Der Beschuldigte soll – so der Verdacht laut den Staatsanwälten – die beiden Frauen bewusst von dem Wanderweg zu einem wenige Meter entfernt liegenden Aussichtspunkt gelotst haben. Dort soll er zunächst das 21-jährige Opfer gewaltsam zu Boden gebracht haben, um unter Anwendung von Gewalt diese zu entkleiden und sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.
Mann stürzt Opfer in die Tiefe - Verdacht der Vergewaltigung
Als die 22-jährige Begleiterin ihrer Freundin zur Hilfe kommen wollte, soll der Angeschuldigte sie im Rahmen eines Gerangels einen Abhang rund 50 Meter hinuntergestürzt haben, wobei er in Kauf genommen haben soll, dass diese hierdurch tödlich verletzt wird. Es besteht weiter der Verdacht, dass der Angeschuldigte danach unter Anwendung von Gewalt die 21-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte und sie vergewaltigte. Im Anschluss soll der Mann die 21-Jährige dann ebenfalls den Abhang hinuntergestürzt haben, wo sie nach circa 50 Metern im Bereich eines Baumes zum Liegen kam. Das 21-jährige Opfer kam bei dem Angriff des Angeschuldigten ums Leben. Ihre Begleiterin überlebte den Sturz, wobei sie eine Kopfverletzung, Prellungen und Schürfwunden erlitt.
Ermittler finden Kinderpornos
Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen konnten beim Angeschuldigten Mobilfunktelefone und ein Laptop sichergestellt werden, auf welchen sich kinderpornografische Inhalte befanden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kempten wird nach Prüfung der Anklage über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Gerichtstermin gibt es bislang nicht, der Prozess könnte laut Staatsanwaltschaft auch erst im kommenden Jahr beginnen. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung für den Angeschuldigten gilt.
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