Ein Neutraublinger Bekleidungsgeschäft darf trotz geltender 2G-Regel auch ungeimpfte Kundinnen und Kunden in den Laden lassen. Das hat das Regensburger Verwaltungsgericht heute entschieden.
Keine 2G-Kontrollen in Bekleidungsgeschäft
Das Gericht gab damit per Eilbeschluss dem Antrag der Besitzerin des Bekleidungsgeschäfts statt. Zuvor waren gegen die Ladenbesitzerin behördliche Maßnahmen eingeleitet worden, weil 2G-Kontrollen ausblieben.
Besitzerin beantragt Klärung vor Gericht
Daraufhin beantragte die Ladenbesitzerin gerichtliche Klärung. Das Gericht entschied, dass die 2G-Regel für ihr Geschäft fortan entfällt: Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit "täglich" eintreten könne, heißt es.
Urteil gilt nur für Geschäft in Neutraubling
Dies sei beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum der Fall. Und auch Erwachsene könnten jederzeit auftretenden Bedarf, zum Beispiel an Unterwäsche und warmer Kleidung im Winter, haben. Der Beschluss gilt ausschließlich für das Ladengeschäft in Neutraubling.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!