Döner Kebab (Symbolbild)
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Muss der Döner bald in "Drehspieß" umbenannt werden?

Muss der Döner bald in "Drehspieß" umbenannt werden?

Eine türkische Erzeugergruppe will, dass der Döner EU-weit als "garantiert traditionelle Spezialität" eingestuft wird. Wenn der Antrag Erfolg hat, drohen strenge Vorgaben – und teurere Döner in Deutschland. Allzu wahrscheinlich ist das aber nicht.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

"Ist der Döner in Gefahr?", "Muss der Döner in Drehspieß umbenannt werden?", "Macht die EU bald Vorgaben zu Döner?": Schlagzeilen wie diese sorgen seit einiger Zeit für Aufregung in der Imbissrepublik Deutschland. Auch wenn es teils so klingt – es handelt sich nicht um Pläne der EU-Kommission. Das Ganze hat nichts zu tun mit der vermeintlichen oder tatsächlichen Brüsseler Regulierungswut.

Döner als "garantiert traditionelle Spezialität"?

Stattdessen geht es um das Vorhaben einer türkischen Erzeugergruppe. Sie hat schon vor längerem bei der EU-Kommission beantragt, den Döner in der ganzen Europäischen Union als "garantiert traditionelle Spezialität" einzustufen. Damit verbunden wären feste Vorgaben für Zutaten und Zubereitung. Das könnte letztlich auch zu höheren Döner-Preisen als den aktuell durchschnittlich sieben Euro führen.

Das Fleisch müsste demnach von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder mindestens sechs Monate alten Schafen stammen. Bisher ist im deutschen Lebensmittelrecht verankert, dass ein Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaffleischscheiben bestehen darf – das Fleisch kann auch von jüngeren Tieren stammen. Auch zur Rezeptur der Marinade und sogar zur Art der verwendeten Messer will die türkische Erzeugergemeinschaft EU-weit genaue Vorgaben.

Mehrere Einsprüche aus Deutschland

Aus Deutschland gibt es mehrere Einsprüche, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nach Brüssel übermittelt werden. Gegen den Döner als "garantiert traditionelle Spezialität" sind laut der Bild-Zeitung zum Beispiel der Lebensmittelverband Deutschland und die Fleischwarenindustrie.

Der Soziologe Eberhard Seidel, Autor des Buchs "Döner – eine türkisch-deutsche Kulturgeschichte", hält ebenfalls nichts von einer Standardisierung. Im Interview mit Spiegel Online (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) sagte er: Letztlich forderten die Antragsteller eine Art Reinheitsgebot. "Kein Kalbfleisch mehr, exakt 55 Zentimeter lange Messer, normierte Würzmischungen." Das widerspricht laut Seidel dem "Geist des German Döner" als deutschem Nationalgericht: "Der Döner ist fluide und lässt sich, bis auf die Hygienevorschriften, nicht standardisieren".

Dehoga warnt vor "gravierenden Konsequenzen"

Einspruch eingelegt hat auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands, betonte zuletzt: Wen dem Antrag stattgegeben würde, hätte das "gravierende Konsequenzen" für gastronomische Betriebe wie Verbraucher. "Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten."

Laut Hartges haben die Vorgaben, die laut der türkischen Erzeugergemeinschaft für einen Döner gelten sollten, mit der Realität hierzulande wenig zu tun. Es sei festzuhalten, "dass Döner in Deutschland andere Zutaten enthält und anderen Herstellungsweisen folgt, als die, die in dem Antrag genannt werden". Was in Deutschland unter einem Döner zu verstehen sei, "beschreiben klar und detailliert die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission" (externer Link, Details zum Döner auf Seite 26).

Döner-Antrag: Wie geht es jetzt weiter?

Klar ist natürlich: Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene gibt es deutlich drängendere Probleme. Und gemäß den Regeln europäischer Politik muss auch das Europäische Parlament noch gehört werden. Deshalb wird noch einige Zeit vergehen, bis die EU-Kommission über den Döner-Antrag aus der Türkei entscheidet.

Die Kommission hat übrigens schon mitgeteilt: Wenn die Einsprüche gegen den Antrag "starken Widerspruch" enthalten, der "sachlich und verfahrenstechnisch" richtig ist, kann der Antrag auch einfach abgelehnt werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 08.07.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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