Schon über vier Wochen ist Mohamed Isaq, der von seinen Freunden im Nördlinger Tierheim einfach nur Mo genannt wird, in der ghanaischen Hauptstadt Accra - und wartet. Er ist dorthin gereist, um auf der Deutschen Botschaft ein Visum für seinen Aufenthalt während der Ausbildung zu beantragen. Seine Papiere hatte er dabei, in Bayern waren sie auch anerkannt worden. Eigentlich war geplant, dass er in drei Wochen zurückfliegen würde. Den Flug hat die Nördlinger Tierheimleiterin Manu Kaußen bereits storniert - es ist ungewiss, ob und wann Mo zurückkommen wird.
Botschaft in Ghana prüft Papiere
Die Deutsche Botschaft hat weitere Papiere von ihm verlangt: Den Mutterpass, also die Aufzeichnungen aus der Schwangerschaft seiner Mutter, außerdem sollte er aufzeichnen, wo er als Kind in Ghana gewohnt hat. So will man offenbar prüfen, ob er wirklich aus Ghana ist. Auch diese Papiere hat er abgegeben, die Botschaft zweifelt jetzt allerdings deren Echtheit an. Fast täglich hat Tierheimleiterin Manu Kaußen deshalb mit Mo Kontakt: Er habe immer noch nichts von der Botschaft gehört, sagt er ihr am Telefon, er habe ständig Angst, weil er nicht wisse, wie es weitergeht. In Accra hat er sich ein Zimmer gemietet. Noch ist das finanziell kein Problem: Als klar wurde, dass er dorthin müsste, um seine Ausbildung beginnen zu können, spendeten Unterstützer innerhalb weniger Stunden über soziale Medien mehr als 10.000 Euro für seine Reise. Dass das Geld dann allerdings für monatelanges Warten draufgehen würde, damit hatten Mo und seine Nördlinger Freunde aus dem Tierheim nicht gerechnet.
Mo wird im Tierheim dringend gebraucht
"Jetzt sitzt er da in einem Zimmer und wartet, dabei gehört er doch hierher, zu uns, ins Tierheim", sagt Tierheimleiterin Manu Kaußen. Für sie und die anderen Mitarbeiter im Tierheim ist Mo mehr als ein Kollege, er ist ein Freund, ein Teil der Tierheimfamilie. Fast drei Jahre lang hat Mo hier gearbeitet, 365 Tage im Jahr, war nie krank - und das, ohne einen Cent zu verdienen. Er habe auf der Katzenstation gearbeitet, sei dort inzwischen unentbehrlich, so Kaußen. Er habe sich alles Wissen selbst angeeignet: "Mo ist einer, der will machen machen machen, der will alles wissen", sagt sie.
Ausbildung erlaubt - ein Arbeitsvisum vorausgesetzt
Deshalb wollte ihm das Tierheim eine Ausbildung ermöglichen. Weil sein Asylverfahren jedoch bereits abgeschlossen war - sein Asylantrag abgelehnt, die Ausreiseaufforderung schon verschickt ist, blieb ihm nur, freiwillig auszureisen und legal wieder zu kommen, mit einem Arbeitsvisum. Das hatte ihm auch der Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag so geraten. Die Ausländerbehörde im Donauwörther Landratsamt hatte ihm vor seiner Ausreise die "Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren zur Ausbildung zum Tierpfleger" erteilt. Mit diesem Schreiben, so hatten ihm mehrere Berater gesagt, würde das voraussichtlich reibungslos und schnell gehen.
Grünen-Abgeordnete: Rechtliche Spielräume mehr nutzen
Die Augsburger Grünen-Landtagsabgeordnete Stephanie Schuhknecht kennt Mos Fall und viele andere. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses wird sie meist eingeschaltet, wenn es aus rechtlichen Gründen schon zu spät ist. Wenn ein Asylbewerber in Deutschland eine Ausbildung beginnt, bevor über seinen Asylantrag entschieden ist, darf er die gemäß der "3+2-Regelung" nutzen. Das bedeutet: Er darf seine Ausbildung abschließen und danach noch zwei Jahre hier arbeiten. Mos Asylverfahren war allerdings bereits beendet, die Aufforderung zur Ausreise lag schon vor. In diesem Fall, so Schuhknecht, bleibe nur der komplizierte und schwierige Weg der freiwilligen Ausreise, um mit einem Visum wiederzukommen. Dass das beschwerlich und langwierig sein kann, weiß sie von anderen Fällen: Ein anderer Mann aus Ghana sei erst nach über acht Monaten zurück nach Deutschland gekommen.
"Wir schieben die Falschen ab"
"Wir schieben die Falschen ab", sagt die Augsburger Abgeordnete. Das sei auch das, was sie im Gespräch mit den Menschen auf der Straße immer wieder höre. Sie fordert deshalb, die gesetzlichen Spielräume, die es gebe, auch zu nutzen. Gerade in Bayern sei immer wieder zu beobachten, dass die Aufforderung zur Ausreise zeitnah nach dem Ablehnungsbescheid verschickt werde. "Unverzüglich", so die Vorgabe, sollte nach dem Ablehnungsbescheid die Ausreiseaufforderung verschickt werden. Hilfreich wäre hingegen eine Vorgabe aus dem Innenministerium, dass bei Menschen, die kurz vor einer Ausbildung stünden, die Aufforderung zur Ausreise zunächst erst einmal nicht verschickt wird. Das gäbe ihnen Zeit, das Vertragliche zu regeln. Ansonsten bliebe nur noch der Weg über das Visum. Den ist Mo jetzt gegangen, rein rechtlich die einzige Möglichkeit, legal in Deutschland zu arbeiten. Ob und wann er wiederkommt, ist weiter ungewiss. Im Tierheim in Nördlingen wäre unterdessen alles bereit für ihn: Eine Wohnung hätte er dort, Kollegen, Freunde, und viele Tiere, die den 22-Jährigen brauchen und auf ihn warten.
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