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Nutzung von Tiefengrundwasser: Grüne für bayernweite Regelung

Die Landtagsgrünen fordern von der Staatsregierung eine eindeutige bayernweite Regelung zur Nutzung von Tiefengrundwasser, vor allem für kommerzielle Zwecke. Statt der Landratsämter müsse eine "unabhängige Behörde" über die Nutzung entscheiden.

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Tiefengrundwasser: "Eiserne Reserve", die trotzdem als Mineralwasser verkauft wird

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Kostbares Gut in Flaschen: Für Mineralwasser wird immer wieder Tiefengrundwasser verwendet

Genehmigungen durch die Landratsämter

Beantragt ein Unternehmen die Nutzung von Tiefengrundwasser, entscheidet darüber nicht die Staatsregierung, sondern die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, in der Regel ein Landratsamt. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion an die Staatsregierung, die BR24 vorliegt, verweist das Umweltministerium auf die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts von 2014.

Darin heißt es, dass die Entnahme von Tiefengrundwasser auf Dauer nur dann gestattet werden solle, "wenn für die öffentliche Trinkwasserversorgung keine anderen zumutbaren Versorgungsalternativen bestehen oder wenn es für andere hochwertige Zwecke genutzt werden soll, für die Wasser von besonderer Reinheit oder aus großer Tiefe erforderlich ist." Ausdrücklich auch hier genannt: Die "Heilwasser- oder Mineralwassernutzung".

Grüne fürchten "Interessenkonflikt"

Dass die Entscheidung über eine Nutzung letztendlich von den Landratsämtern getroffen werde, kritisiert Grünen-Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger. Zwar sei es in vielen Fällen zu begrüßen, dass die Kreisverwaltungsbehörden Kompetenzen vom Staat übertragen bekommen hätten. Im Falle des Tiefengrundwassers sei dies allerdings fragwürdig, so Steinberger.

"Wenn wirtschaftliche Interessen eines Unternehmens in Konkurrenz zum öffentlichen Interesse stehen, muss eine unabhängige Behörde entscheiden. Ein Landrat oder eine Landrätin kann hier schon in einen Interessenskonflikt geraten, wenn die Gewinne eines Unternehmens, das Gewerbesteuer zahlt und Arbeitsplätze vorhält, beschnitten werden sollen", so Steinberger.

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Folgen der Tiefengrundwasser-Entnahme schwer einschätzbar

In seiner Antwort auf die Anfrage der Grünen verweist das Umweltministerium auch darauf, dass ein Antragsteller, der Tiefengrundwasser entnehmen wolle, "beweisen" müsse, dass die öffentliche Wasserversorgung dadurch nicht beeinträchtigt werde. Damit jedoch, kritisiert Rosi Steinberger, täten sich trotz umfangreicher Berechnungen schon staatliche Stellen wie das Landesamt für Umwelt (LfU) schwer und fragt: "Wie kann dann ein Unternehmen eine solide Aussage treffen?"

Umweltministerium: "Strenge Einzelfallprüfung"

Mit der Forderung der Grünen nach einer "unabhängigen Behörde" konfrontiert, verweist man beim Umweltministerium darauf, dass es bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sehr wohl eine strenge Einzelprüfung gebe. Um diese bayernweit zu gewährleisten, habe die Staatsregierung in Verwaltungsvorschriften klare Regelungen im Umgang mit Tiefengrundwasser erlassen.

"Diese Regelungen", so ein Sprecher, "gelten für alle vom Gesetzgeber mit dem Vollzug beauftragten Behörden." Und weiter: "Die Landratsämter handeln im Wasserrecht im Bereich der unmittelbaren Staatsverwaltung und sind dabei an Recht und Gesetz gebunden."

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