Georg Sigl-Lehner ist Leiter des Altenheims St. Klara in Altötting. Jetzt hat er eine unangenehme Aufgabe vor sich, wie er findet. Er muss seine drei ungeimpften Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann dann in letzter Konsequenz ein Betretungsverbot verhängen. Das würde ihn in Schwierigkeiten bringen, so Sigl-Lehner, da die Personaldecke auf Kante genäht sei, wie in jeder Einrichtung.
- Was die nun geltende Teil-Impfpflicht für Kliniken bedeutet
Wochenlange Übergangsfristen
Bis das Gesundheitsamt ungeimpfte Mitarbeiter nicht mehr in die Einrichtung lässt, gibt es allerdings wochenlange Übergangsfristen. Vor Sommer wird es laut bayerischem Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wahrscheinlich kein Betretungsverbot geben. Außerdem solle Pflegekräften, die sich bisher nicht impfen lassen wollten, Beratungsgespräche angeboten werden. Die Leute sollten überzeugt werden, bevor man irgendwelche Sanktionen verhängt, so Holetschek.
Grüne und SPD plädieren für schnellere Umsetzung
Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Landtag, hält dieses Vorgehen für zu "lasch". Auch die Beratungsgespräche seien überflüssig. Die Angestellten aus dem Gesundheitswesen haben laut der SPD-Politikerin wohl mitbekommen, dass es seit zwei Jahren eine Pandemie gibt, dass es eine Impfung gibt und dass das dringend nötig ist, um sich und andere zu schützen. Bayern hat die Übergangsfristen soweit es geht ausgereizt, kritisiert Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag.
Mit dem ursprüngliche Plan dieser Teil-Impfpflicht, vulnerable Gruppen in Pflegeeinrichtungen zu schützen, habe das jetzige Verfahren nicht mehr ganz so viel zu tun, findet die Grünen-Politikerin.
Gesundheitsminister: "Versorgungssicherheit spielt große Rolle"
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verteidigt die jetzige Regelung. Die Übergangsfristen berücksichtigten zudem die angespannte Personalsituation in der Pflege. Vor einigen Wochen wollte die Staatsregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern noch aussetzen, da sie die Regelung für nicht praxistauglich hielt. Obwohl Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Gesundheitsminister im Herbst für diese Teil-Impfpflicht plädiert hatten. Das Vorgehen Bayerns hatte in der Bundesregierung für Unmut gesorgt. Bayern lenkte schließlich ein. Das Hin- und Her sorgte für den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP, Dominik Spitzer, für eine fatale Außenwirkung: "Das war natürlich wieder eine Kommunikation, die nicht günstig war, vor allem für diejenigen, die unsicher sind. Die wurden sicherlich nicht bestärkt, sich impfen zu lassen."
"Es gibt noch arbeitsrechtliche Unklarheiten"
Der Leiter des Altenheims St. Klara in Altötting, Georg Sigl-Lehner, ist froh über die Übergangsfristen, an denen er auch mitgewirkt hat, wie er erzählt. Sigl-Lehner ist nämlich nicht nur Einrichtungsleiter, sondern auch der Präsident der Vereinigung der Pflegenden, die nach eigenen Angaben in Bayern rund 200.000 Pflegekräfte vertritt. Ihm wäre statt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine allgemeine Impfpflicht viel lieber. Einige Fragen stünden bei der Teilimpfpflicht sowieso noch aus: z.B. wie es arbeitsrechtlich nach einem Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt weitergehe. Ob in bayerischen Pflegeeinrichtungen dieses Jahr Mitarbeiter gekündigt werden, weil sie nicht geimpft sind, ist also noch nicht sicher.
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