Polizei beim Münchner Oktoberfest
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Polizeikosten-Urteil: Folgen auch fürs Oktoberfest?

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Polizeikosten-Urteil: Folgen auch fürs Oktoberfest?

Polizeikosten-Urteil: Folgen auch fürs Oktoberfest?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Polizeikosten bei Hochrisikospielen seien auch vom Profifußball zu tragen, wird vielleicht Konsequenzen für andere Veranstaltungen haben. Wer wird nun den Polizeieinsatz beim Oktoberfest zahlen müssen?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Fußball-Hochrisikospielen könnte weitreichende Folgen haben: Die Länder dürfen den Profifußball zur Kasse bitten, hatte das Gericht entschieden. Das Urteil betrifft grundsätzlich nicht nur den Fußball, sondern auch andere Veranstaltungen wie Konzerte oder Volksfeste. Was heißt das nun für das Oktoberfest? Zahlt künftig der Veranstalter den Polizeieinsatz auf der Wiesn?

Wenn es nach Greuther-Fürth-Geschäftsführer und DFL-Präsidiumsmitglied Holger Schwiewagner geht, ja. Er betrachtet das Urteil durchaus als richtungsweisend, auch für andere Großveranstaltungen. Die Entscheidung der Richter sei zu akzeptieren, aber nun solle auch gerecht bewertet werden, sagte er BR24. Auch andere Veranstalter seien jetzt zur Kasse zu bitten.

Oktoberfest ja, Weihnachtsmärkte nein

BR24 sprach mit dem ARD-Rechtsexperten Kolja Schwartz darüber, was das Urteil für die Wiesn bedeuten könnte. Er meint: Ja, wenn Bayern diese Entscheidung umsetzen will und ein solches Gesetz plant, dann könnte das bei einer Großveranstaltung wie dem Oktoberfest passieren. Die Grundvoraussetzungen sind zumindest teilweise gegeben: Zum einen handelt sich um eine gewinnbringende Veranstaltung, zum anderen kommen viele tausend Menschen. Zu prüfen wäre allerdings noch, ob Gewalttaten in einem Ausmaß zu erwarten sind, die einen Großeinsatz der Polizei nötig machen.

Andere, kleinere Events wie Weihnachtsmärkte sieht der Rechtsexperte nicht unter eine solche Regelung fallen. Auch Demos seien eben nicht auf Gewinn ausgerichtet und seien insofern nicht betroffen. Der Fußball habe hier ganz klar eine Sonderstellung, so Schwartz im Gespräch mit BR24.

Kommt eine bundeseinheitliche Lösung?

Aber ob Bayern überhaupt dieses Urteil in ein Gesetz fassen will, ist noch offen. Nur dann kämen solche Überlegungen zum Tragen. Einige Länder plädieren für ein bundeseinheitliches Verfahren. Das könnte ein Fonds sein, in den die Profiligen einzahlen. Die Polizeieinsätze des Bundes und der Länder würden dann je nach Aufwand abgerechnet.

Söder: "Werden da keinen Zwang machen"

Bayern reagierte derweil mit Zurückhaltung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will den Vereinen zunächst keine hohen Kosten aufbürden. Söder sagte am Rande der CSU-Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz, es gebe "sehr viele Fußballvereine", vor allem in der 2. und 3. Liga, die sich "sehr schwertun" würden, wenn sie zahlen müssten. "Wir sind da sehr zurückhaltend", betonte der Ministerpräsident. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) werde die Vereine zu einem Gespräch einladen. "Aber wir werden da keinen Zwang machen."

Herrmann will mit Clubs über Polizeikosten sprechen

Auch Herrmann reagierte abwartend auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er sagte, die Entscheidung aus Karlsruhe werde nun genau analysiert und erst dann über Konsequenzen entschieden. "Wir werden die bayerischen Vereine der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga zu einem Gespräch über die Konsequenzen des Urteils einladen", betonte der Minister.

Polizeieinsatz bei Fußballspiel
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Polizeieinsatz bei Fußballspiel

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