Am Landgericht München I beginnt heute Vormittag der Prozess gegen einen 23 Jahre alten U-Bahn-Fahrer, der einen Zwölfjährigen in seiner Bahn missbraucht haben soll. Er soll sich mit dem Kind mehrfach dort verabredet, es geküsst und begrapscht haben - unter anderem in der Fahrerkabine. Der Mann ist auch wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt.
Erinnerung an Vergewaltigungsfall 2018
Bereits im Jahr 2018 war ein Münchner U-Bahn-Fahrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er eine 18-Jährige vergewaltigt hatte, die betrunken in seiner Bahn eingeschlafen war. In der öffentlich nicht zugänglichen Wendeanlage der U-Bahn hatte der Mann sie vergewaltigt. Eine Videoanlage hatte die Tat aufgezeichnet.
Vorwurf: Übergriff in einer Wendeanlage
Auch einer der Übergriffe auf das Kind, um die es nun vor Gericht geht, soll sich in einer solchen Wendeanlage zugetragen haben. Nach Angaben der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wurde der Angeklagte im November 2020 nach seinem Dienst verhaftet. Sein Anwalt habe wenige Tage später dessen Kündigung bei der MVG eingereicht.
MVG: Neue Mitarbeiter nur mit einwandfreiem Leumund
Ein Sprecher betonte, dass die MVG bei der Einstellung neuer Mitarbeiter Wert "auf einen einwandfreien Leumund" lege, der seit 15 Jahren durch ein Führungszeugnis bestätigt werden müsse. "Sollte eine Kollegin oder ein Kollege durch straffälliges Verhalten auch während ihrer/seiner Dienstzeit auffällig werden, würden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen", sagte der Sprecher.
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