Leere Absperrgitter vor dem Gerichtsgebäude. Es kamen circa 20 Unterstützer und Unterstützerinnen des Angeklagten nach Landsberg.
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Kurz vor Prozessbeginn blieb es ruhig vor dem Amtsgericht Landsberg.

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Prozess um falsche Masken-Atteste verschoben

Ein Arzt aus Kaufering soll in der Corona-Pandemie falsche Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt haben. Heute hat der Prozess am Amtsgericht Landsberg begonnen - und wurde nach knapp vier Stunden ausgesetzt.

Die Verhandlung lief schon knapp vier Stunden, als die Richterin mitteilte, dass der Prozess ausgesetzt wird. Das heißt, er wird noch mal neu begonnen. Laut Gericht Ende Juni. Der Grund: Weil sich der Starttermin des Prozesses schon drei Mal verschoben hatte, konnten sich die Beteiligten nicht auf Ersatztermine einigen. Auch weil rund 50 Zeugen und Zeuginnen geladen sind.

Angeklagt ist ein Arzt aus Kaufering. 117 falsche Masken-Atteste soll der 60-Jährige zwischen Mai 2020 und Januar 2021 ausgestellt haben, ohne die Empfänger und Empfängerinnen untersucht zu haben, das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Weil der Arzt, laut Staatsanwalt, zum Beispiel auf Querdenkerveranstaltungen Werbung für die Erstellung der Atteste gemacht haben soll, habe er die Anfragen bald nicht mehr alleine beantworten können.

Zwei Frauen sind mitangeklagt

Zwei Frauen stehen mit vor Gericht. Eine 54-jährige und eine 45-jährige Angeklagte müssen sich vor dem Schöffengericht wegen Beihilfe zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse verantworten. Die 54-jährige Angeklagte soll den Arzt in 47 Fällen und die 45-jährige Angeklagte in 39 Fällen unterstützt haben. Sie sollen jeweils die vom Arzt erstellten Blankoatteste ausgefüllt und an die Empfänger weitergeleitet haben, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Insgesamt sollen die drei Angeklagten, laut Staatsanwalt, mehr als 4.700 Atteste erstellt und versendet haben. Angeklagt ist der Arzt wegen 117, die bisher verifiziert werden konnten. Für ein Attest soll der Arzt 17 Euro verlangt haben. Zu den Vorwürfen machten der Angeklagte und die zwei angeklagten Frauen heute keine Angaben.

Vor dem Amtsgericht blieb es ruhig

Weil die Polizei mit einem hohen Andrang zum Prozessauftakt gerechnet hatte, waren zusätzliche Beamte vor Ort. Es blieb aber ruhig vor dem Gerichtsgebäude. Etwa 20 Unterstützer und Unterstützerinnen waren gekommen und fast alle fanden in dem kleinen Gerichtssaal Platz. Auf dem Kurznachrichtendienst Telegram schrieb der Angeklagte am 26.2. dazu: "Deshalb eine Bitte an jene, die nicht ins Gericht kommen (da der Gerichtssaal nur für wenige Menschen Platz bietet) und uns deshalb vielleicht draußen vor dem Gericht auf der Straße beistehen wollen: Ich bitte dringlichst in Liebe zu sein und Ruhe zu halten". Auf dem Telegram-Kanal "Rolf Kron – Ärzte stehen auf" informiert er knapp 24.000 Abonnenten und Abonnentinnen regelmäßig unter anderem über den Prozess.

Zusätzliches Verfahren im April

Das Verfahren am Amtsgericht Landsberg ist nicht das einzige laufende Verfahren gegen den Arzt aus Kaufering. Wie das Landgericht Kempten dem BR-Studio Landsberg-Mindelheim mitteilte, wird ihm vorgeworfen, am 25.10.2020 in Lindau als Teilnehmer einer Corona-Demonstration den Hitlergruß getätigt zu haben. Laut Landgericht hat das Amtsgericht Lindau den Sachverhalt nach einem entsprechenden Geständnis des Angeklagten auch so festgestellt, den Angeklagten jedoch freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Kempten Berufung eingelegt. Die Verhandlung dazu findet am 13.04.2023 am Landgericht Kempten statt.

Kritisch gegenüber der Corona-Politik

Der Angeklagte äußert sich öffentlich häufig kritisch zu den Corona-Maßnahmen. In einem YouTube-Video sagte er zum Beispiel im Jahr 2020, dass er seit 1987 in der Impfkritik zu Hause sei und auf die Frage, ob Corona viel schlimmer sei als eine normale Grippe-Welle: "Das ist ja das Traurige, dass es nicht einmal das ist." Laut Landratsamt Landsberg hat der 60-Jährige im Laufe des Jahres 2022 die Versammlungsleitung für die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in der Stadt übernommen und diese auch beantragt.

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