Im Prozess gegen eine 25-jährige Frau, die an Weihnachten vor einem Jahr ihr Baby getötet und in eine Mülltonne gelegt haben soll, wird heute mit Spannung die Aussage der psychiatrischen Gutachterin erwartet.
Gericht weicht von Mordvorwurf ab
Sie soll Aussagen über das Gemüt und die Persönlichkeit der Angeklagten treffen. Schon gestern hatte die Gutachterin eine Art Zwischenbericht vorgelegt, nachdem die Anwälte eine Nachbegutachtung hinsichtlich der Einsichts- und Schuldfähigkeit ihrer Mandantin beantragt hatten. Der Tag der Geburt und die Gefühlslage während der Geburt wurden dabei noch mal neu bewertet.
Danach sprach das Gericht den rechtlichen Hinweis aus, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommen könnte, ebenso eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Eine Verurteilung wegen Mordes wird damit unwahrscheinlicher.
Inwieweit Schuldfähig?
Die Aussagen der Gutachterin am heutigen Tag, werden verstärkt das Thema der Schuldfähigkeit in den Mittelpunkt rücken, die das Strafmaß grundlegend verändert. Laut Andreas Kaiser, einem der Anwälte der 25-Jährigen, waren beide Eltern der Frau schwere Alkoholiker, weswegen sie im Heim aufwuchs. Später wurde sie mehr oder weniger "herumgeschubst", sie wechselte häufig die Partner und Beziehungen.
Am ersten Prozesstag wurde durch Aussagen des Rechtsmediziners und zweier Ärztinnen der Gynäkologie klar, dass es im Rahmen des Möglichen sei, dass die Angeklagte von einer Totgeburt ausgegangen war. Anwalt Kaiser erklärt auf BR-Anfrage: "Unsere Mandantin war zum Zeitpunkt in einer absoluten Extremsituation – ihr Handeln war das Resultat einer Kurzschlussaktion. Sie ging fest davon aus, dass ihr Kind tot sei."
Die Plädoyers sollen morgen gesprochen werden, das Urteil soll am Freitag fallen.
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