Der Prozess um ein illegales Rennen mit tödlichem Ausgang am Kalteck bei Deggendorf muss teilweise neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Revision das Urteil gegen den beteiligten Motorradfahrer abgeändert, wie er am Montag mitteilte. Die Witwe und der Sohn des damals getöteten Autofahrers hatten als Nebenkläger Revision eingelegt. Sie wollten ein höheres Strafmaß für den Motorradfahrer wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Der BGH änderte sein Urteil, aber nicht zu Ungunsten des Motorradfahrers – im Gegenteil.
Kein illegales Rennen
Die Richter sahen bei dem Motorradfahrer den Straftatbestand des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge nicht als verwirklicht an. Laut BGH hatte der Mann den Zusammenstoß der beiden Autos nicht selbst verursacht. Damit wird die bisher verhängte Strafe von fünf Jahren aufgehoben, es muss voraussichtlich im Mai neu verhandelt werden.
Erster Prozess im Jahr 2019
Im sogenannten Raserprozess von Kalteck waren der angeklagte Autofahrer und der Motorradfahrer im Jahr 2019 zu jeweils fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurden ihre Führerscheine jeweils mindestens dreieinhalb Jahre abgenommen. Das Gericht begründete das Urteil mit der Teilnahme an einem unerlaubten Rennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung mit fahrlässiger Körperverletzung.
Toter Familienvater, schwerverletzter Sohn
Bei dem illegalen Rennen im Juli 2018 Jahr auf der kurvigen Bergstrecke im Bayerischen Wald starb ein unbeteiligter Familienvater bei einem Zusammenstoß zwischen den beiden Autos - sein Sohn auf dem Beifahrersitz wurde schwer verletzt. Er kämpft bis heute mit den Folgen.
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