Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal
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Mit über 230 km/h war der Angeklagte auf ein anderes Auto aufgefahren - dessen Fahrer starb. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.

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Raser von Manching erneut wegen Totschlags vor Gericht

Mit über 230 Stundenkilometer war der Angeklagte auf ein anderes Auto aufgefahren - dessen Fahrer starb. Jetzt hat erneut der Prozess gegen einen Geisenfelder begonnen. Er war im Oktober unterbrochen worden. Dem Angeklagten droht lange Haft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Bereits im ersten Anlauf des Prozesses hatte sich der 23-jährige Angeklagte weinend bei den Eltern des bei dem Unfall getöteten Gleichaltrigen entschuldigt. Dieser erste Prozess am Ingolstädter Landgericht war im Oktober unterbrochen worden, weil ein Prozessteilnehmer erkrankt war. Die bereits erfolgten 30 Zeugenvernehmungen sind de jure wertlos und müssen nun wiederholt werden.

Mit Tempo 230 ungebremst auf anderes Auto aufgefahren

Der Fertigungsmechaniker aus Geisenfeld war im Oktober 2019 auf der Autobahn A 9 bei Manching unterwegs. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h fuhr er bei Manching mit über 230 Stundenkilometern auf einen anderen Wagen auf. Dessen gleichaltriger Fahrer war sofort tot.

Über 560 PS: Auto rechtswidrig frisiert

Der Fertigungsmechaniker, der lange Zeit bei BMW gearbeitet hat, hatte sein Auto zu einer waren Rennmaschine ausgebaut und den Wagen illegal durch ein Software-Tuning auf über 560 PS getrimmt. Theoretisch hätte er damit Höchstgeschwindigkeit von 350 Stundenkilometer erzielen können. Der BMW war so nicht zugelassen für den Straßenverkehr.

Anklage auf Totschlag

Wie im ersten Anlauf wird die Staatsanwaltschaft nun erneut die Anklage verlesen. Sie lautet auf Totschlag und die Verwirklichung des so genannten "Raser-Paragraphen". Bei der Todesfahrt, so die Staatsanwaltschaft im ersten Verfahrensanlauf, wollte der Mann einfach möglichst schnell über die Autobahn jagen, egal, ob jemand anderes dabei zu Tode kommt.

Angeklagte hatte sich weinend bei Eltern des Opfers entschuldigt

Zum Auftakt des ersten Verfahrensanlaufs hat sich der Angeklagte weinend bei den Eltern des Opfers entschuldigt. Sie treten als Nebenkläger auf. Für sie ist der Angeklagte ein Mörder, für die Staatsanwaltschaft ein Totschläger. Seine Verteidiger sehen dagegen keinen Tötungsvorsatz.

Wie die innere Haltung des Rasers rechtlich zu bewerten ist, ist die Kernfrage dieses Prozesses. Wegen des Raser-Paragraphen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Es sind zehn Verhandlungstage angesetzt.

💡 Was ist der "Raser-Paragraph"?

Seit 2017 werden illegale Autorennen als Straftat schwerer sanktioniert. Als verbotenes Rennen wird danach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", kann danach verurteilt werden. Wenn ein anderer Mensch ums Leben kommt, drohen ihm allein wegen des Raser-Paragrafen bis zu zehn Jahre Haft. (erklärt von BR24-Redaktion)

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