Schleierfahnder der Polizei haben auf der A3 bei Passau einen Millionenfund gemacht. Wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heißt, entdeckten die Beamten bei einer Fahrzeugkontrolle im Wagen eines 34-Jährigen rund eine Million Euro Bargeld. Es befand sich in mehreren Tüten.
Ermittlungen wegen Geldwäsche
Woher das Geld stammt und für was es gedacht war, sagte der Mann nicht. Außerdem hatte der Syrer keinen Ausweis. Er wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche und des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Nachdem unter anderem seine Identität geklärt werden konnte, wurde er später wieder entlassen. Die Polizei ermittelt. Das Geld wurde sichergestellt.
Polizei findet immer wieder Bargeld an der A3
In der Vergangenheit hatte es an der A3 schon mehrfach spektakuläre Funde von hohen Geldbeträgen oder gar Gold durch die Polizei gegeben. Zum Beispiel im April hatten Beamte Bargeld, ein Dutzend Goldmünzen sowie Schmuck entdeckt, als sie am Parkplatz Rottal-West in Fahrtrichtung Österreich einen Wagen mit nordrhein-westfälischem Kennzeichen überprüften. Die Wertsachen befanden sich in mehreren Reisetaschen.
Im Oktober vergangenen Jahres machten Schleierfahnder der Polizei auf einem Rastplatz an der A3 bei Hunderdorf im Kreis Straubing-Bogen einen großen Fang: Bei der Kontrolle eines Autos entdeckten sie in einem Versteck rund 50 Kilo Gold und knapp 500.000 Euro in bar.
A3 beliebte Route in Richtung Südosteuropa
Die Polizei erklärt die häufigen Aufgriffe damit, dass die A3 eine europaweit wichtige Verbindung darstellt und auf der Route von Belgien und den Niederlanden durch Deutschland bis nach Südosteuropa die meistbefahrene Straße überhaupt ist. Dazu komme, dass die Polizei die Kontrollen an der A3 verstärkt hat.
Allerdings ist die A3 nicht die einzige Autobahn, die für dubiose Werttransporte genutzt wird: Ende März fanden Grenzpolizisten auch bei einer Autokontrolle an der A6 in Richtung Tschechien Gold- und Silbermünzen sowie Schmuck im Wert von rund 50.000 Euro, deren Herkunft der 47 Jahre alte Fahrer nicht nachweisen konnte.
💡 Darum können Wertsachen leichter eingezogen werden
Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer beziehungsweise krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Das bedeutet, dass der Betroffene nachweisen muss, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen, in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern. (Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern)
Zum Video: Kriminalität - Geldverkehr auf der A3
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