Das erste Adventswochenende mit 2G-Regel im Einzelhandel ist nach Angaben des Handelsverbands Bayern enttäuschend verlaufen. "Viele Geschäfte haben 40 bis 60 Prozent weniger Kunden", sagte Verbandssprecher Bernd Ohlmann am Samstag. "Das Weihnachtsgeschäft dümpelt saft- und kraftlos vor sich hin." Von Festtagsstimmung sei der Einzelhandel im Freistaat "Lichtjahre entfernt", stattdessen wanderten die Umsätze in den Internethandel: "2G ist da ein Mega-Turbo-Beschleuniger."
Immerhin seien die Kunden bei den 2G-Kontrollen überwiegend "sehr diszipliniert" gewesen, betonte Ohlmann. "Da gab es kaum Murren."
"2G-Bändchen" nicht erlaubt
Um die Kontrollen zu erleichtern, wollten einige Städte in Bayern wie in anderen Bundesländern auf Armbänder setzen. Dabei wird der 2G-Status von Kunden einmalig beim Betreten eines Geschäfts oder Restaurants überprüft. Anschließend bekommt der Kunde ein Bändchen ans Handgelenk, das ihm den Zutritt zu weiteren Läden ohne weitere Kontrolle ermöglichen soll.
Das Vorhaben wurde jedoch kurzfristig gestoppt, das bayerische Gesundheitsministerium bewertete es als nicht zulässig. Anhand eines Bändchens darauf zu vertrauen, dass die Kontrolle des Impfnachweises und der Identität bereits an anderer Stelle erfolgt seien, könne nicht als ausreichend erachtet werden. Zudem seien die Bändchen nicht "fälschungssicher", hieß es.
Hoffnung auf das vierte Adventswochenende
Für die Betroffenen sei das enttäuschend, sagte Handelsverbandssprecher Ohlmann. "Aber es wäre naiv zu glauben, dass der Knoten nur durch die Bändel geplatzt wäre. Es wäre eine Erleichterung gewesen, aber kein Durchbruch."
Auch die Hoffnung, dass sich Kunden mit der 2G-Regel nun sicherer fühlten, habe sich bisher nicht bestätigt, sagte Ohlmann. Für die Geschäftsinhaber bleibe nun aus wirtschaftlicher Sicht nur noch die Hoffnung auf das vierte Adventswochenende und die letzten Werktage vor Weihnachten.
2G-Regel gilt seit Mittwoch im Einzelhandel
Seit Mittwoch dürfen in Bayern in Teilen des Einzelhandels nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. Die 2G-Regel gilt aber nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Dazu zählt das Gesundheitsministerium nicht nur Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkte und Zeitschriftenläden, sondern unter anderem auch Optiker, Akustiker, Babyfachmärkte, Tier- und Futtermittelgeschäfte, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen - zudem Handwerksbetriebe und Werkstätten. Von der 2G-Regel betroffen sind unter anderem Bekleidungs- und Sportgeschäfte sowie Juweliere.
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