Bei der Beerdigung 2021 im Landkreis Ansbach hat ein Sargträger den Gurt beim Herablassen des Sarges ins Grab zu früh losgelassen. Daraufhin fiel der Sarg in das 2,20 Meter tiefe Grab und schlug auf dem Boden auf. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den Verstorbenen frei.
Witwe behält Geld ein
Die Witwe des beigesetzten Mannes wollte daraufhin die Rechnung des Bestatters nicht vollständig begleichen. Sie behielt einen Betrag von gut 2.300 Euro ein. Ihrer Ansicht nach waren die vom Bestatter zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig.
Das Amtsgericht kam in seiner Beweisaufnahme zu einem anderen Ergebnis. Das Bestattungsunternehmen habe den Absturz nicht verschuldet: Die verwendeten Gurte seien zuvor schon erfolgreich bei anderen Bestattungen eingesetzt worden.
Urteil: Bestattungsunternehmen hat Absturz nicht verschuldet
Nachdem die Sargträger nicht vom Bestatter gestellt wurden – es waren ehemalige Kollegen des Verstorbenen – haftet er auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte, so ein Sprecher des Amtsgerichts. Daher bestehe kein Anspruch auf Preisminderung. Die Witwe muss deshalb den vollen Rechnungsbetrag für die Beerdigung bezahlen, urteilte das Gericht.
Die Hinterbliebene wurde im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts legte sie zunächst Berufung ein, nahm diese später aber wieder zurück. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.
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