Ein Polizeibeamter des USK in Uniform von hinten.
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Polizist des USK (Symbolbild)

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Schuss vor FCA-Stadion: Weitere Polizisten aus USK entlassen

Schuss vor FCA-Stadion: Weitere Polizisten aus USK entlassen

Der Polizist, der im Sommer vor einem Jahr vor dem Stadion des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert hat, ist nach seiner rechtskräftigen Verurteilung auch seinen Beamtenstatus los. Aber nicht nur er wurde aus dem USK entlassen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Verurteilung eines Polizei-Beamten hat Folgen: Weil er neben einem Bundesligaspiel in der Augsburger WWK-Arena einen Schuss abgefeuert hat, war ein Polizist des Unterstützungskommandos der Bereitschaftspolizei (USK) im August zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt. Außerdem wurde er verpflichtet, 5.000 Euro an eine wohltätige Vereinigung zu spenden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige vor einem Jahr mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus hineingeschossen und damit vier seiner Kollegen in dem Bus verletzt hatte. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung mit Wasserpistolen. Da das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist, hat der 28-Jährige damit auch seinen Beamtenstatus verloren.

Alle beteiligten Beamten seien aus dem USK entlassen worden

Wie nun aus einer Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Max Deisenhofer an das Innenministerium bekannt wurde, sind mittlerweile weitere Beamten aus dem Dienst des USK entlassen worden. Wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht, seien alle "beteiligten Beamten sowie deren zwei unmittelbaren Vorgesetzten" aus dem USK entlassen worden.

Sie sind allerdings weiter im Polizeidienst tätig, zum Teil im Streifendienst, zum Teil in anderen Abteilungen der Bereitschaftspolizei, so Pressesprecher Markus Kern von der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Bamberg.

Abgeordneter fordert Wahrheitsfindung vor Korpsgeist

Der Krumbacher Abgeordnete Max Deisenhofer fordert, dass bei aller Geschlossenheit in der tagtäglichen Arbeit Polizeibeamte offen und ehrlich aussagen müssten, wie alle anderen Bürger auch. Er beobachte bei der bayerischen Polizei insbesondere bei den geschlossenen Einheiten wie dem USK einen sehr hohen Korpsgeist. Das sei erst mal nichts Schlechtes, meint Deisenhofer.

Wenn es aber zu einem öffentlichen Gerichtsprozess komme, "wo es um die Wahrheitsfindung geht und wo die Beamten auch die gesamte bayerische Polizei und den Staat insgesamt repräsentieren", müsse dieser Korpsgeist zurückstehen. "Dann geht es um die Wahrheitsfindung", so Deisenhofer. "Und dann kann es auch nicht sein, dass man sich da gegenseitig deckt oder sich an nichts mehr erinnert, sondern muss man die Karten auf den Tisch legen."

Richter kritisierte Polizisten im Prozess wegen Erinnerungslücken

Der Vorsitzende Richter Christoph Kern hatte in seiner Urteilsbegründung vom "eklatanten Versagen eines Einzelnen" gesprochen, verbunden mit dem Fehlverhalten einer kleinen Gruppe von USK-Beamten. Diese hätten zudem bis zuletzt gemauert und sich auf Erinnerungslücken berufen. Der Angeklagte Maximilian K. habe Tausende seiner engagierten Polizei-Kollegen in Misskredit gebracht, hatte der Staatsanwalt damals kritisiert.

Auch Markus Kern, der Pressesprecher der Bereitschaftspolizei, zeigte sich kritisch: Er sagte auf BR-Anfrage, er sei froh, dass nicht mehr passiert ist und niemand schwer zu Schaden gekommen ist. Und: "Das sind Fälle, die keiner braucht."

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