Das Urteil gegen einen Polizisten, der vor dem FCA-Stadion einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben hatte, ist rechtskräftig. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg dem BR auf Nachfrage. Der 28-Jährige legte demnach keine Revision ein.
20 Monate Haft auf Bewährung für den Polizisten
Das Landgericht hatte den Mann am 22. August wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem muss er 5.000 Euro an eine wohltätige Vereinigung spenden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist vor einem Jahr mit seiner Dienstpistole am Rande eines Fußballspieles in einen Polizeibus hineingeschossen und damit vier seiner Kollegen verletzt hatte. Warum der Schuss fiel, konnte das Verfahren nicht klären.
Schuss nach Wasserschlacht
Vor Gericht schilderte der 28-Jährige, dass er an dem Tag der Tat eine Wasserschlacht mit einigen Kollegen veranstaltet hatte, die in einem Schuss aus der Dienstwaffe gipfelte. Kurz zuvor habe er einen mit Wasser gefüllten Einmalhandschuh in das Polizeifahrzeug geworfen. An die Sekunden danach könne er sich nur in Teilen erinnern.
Er habe in seinem Kopf den Begriff "Beschuss" wahrgenommen, reflexhaft reagiert, einen Knall gehört und schließlich seine Polizeiwaffe in seiner Hand registriert. "Erst da wusste ich, dass der Schuss aus meiner Waffe gekommen ist und habe furchtbare Angst und auch Scham bekommen", sagte der Polizist im Gerichtsaal.
Schuss ging knapp am Kopf eines Kollegen vorbei
Das abgefeuerte Projektil hat laut Anklage den Kopf eines Polizisten nur um wenige Zentimeter verfehlt. Der Beamte habe ein Schusstrauma und einen Schock erlitten. Weitere Beamte hätten ein Knalltrauma davongetragen. Ein Beamter sei außerdem durch Splitter der geborstenen Scheibe im Gesicht verletzt worden. Die Kugel war schließlich in einem Fanbus von Borussia Mönchengladbach steckengeblieben.
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