Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Gerichtssaal
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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Gerichtssaal

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Schuss vor dem Stadion: Feuerte der Polizist absichtlich?

Vor einem Jahr fällt vor dem Stadion des FC Augsburg ein Schuss, abgefeuert aus einer Polizei-Waffe. Von einem Versehen war schnell die Rede. Doch nun steht ein Beamter vor Gericht. Er hat womöglich absichtlich geschossen - nach einer Wasserschlacht.

Es ist heiß am 19. August 2023. Doch einige Polizisten des Unterstützungskommandos (USK) haben sich offenbar gut darauf vorbereitet: Über Stunden sollen sie sich gegenseitig mit Wasserpistolen bespritzt haben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg spricht von einer "Wasserschlacht" vor dem Stadion des FC Augsburg, in dem Augsburg und Gladbach ein Bundesligaspiel bestreiten. Sie wirft einem jungen Polizisten vor, in der Folge vor dem Stadion seine Dienstwaffe abgefeuert zu haben - und damit fast für eine Tragödie gesorgt zu haben.

Wasserschlacht der Polizisten

Die Teilnehmer der Wasserschlacht vor dem Stadion sind Polizisten einer Einheit aus Nürnberg, welche die Fans von Borussia Mönchengladbach im Auge behalten sollen. Maximilian K. ist laut Anklage einer der Beamten. Als sich im Stadion Augsburg und Gladbach ein Torfestival liefern (das Spiel endet 4:4) soll der junge Polizist einen mit Wasser gefüllten Einmalhandschuh in einen Polizeibus geworfen haben, so die Anklage. Die Antwort der vier Insassen folgt demnach umgehend: Sie sollen Maximilian K. mit einer Wasserpistole bespritzt haben.

Was dann in dem zur Tatzeit 27 Jahre alten Beamten vor sich geht, darüber kann nur spekuliert werden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Augsburg ist jedoch folgendes klar: Maximilian K. habe seine Dienstwaffe aus dem gesicherten Holster gezogen. Dann sei er in Schussposition gegangen und habe durch die offene Tür in den Innenraum des Polizeibusses gefeuert. Das Projektil durchschlägt eine Scheibe und trifft dann einen Bus der "Fanhilfe Mönchengladbach". Davon geht die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen aus.

Polizist soll bewusst in den Innenraum gefeuert haben

Der Fan-Bus ist glücklicherweise unbesetzt. Ganz anders der Polizeibus. Zum Zeitpunkt, an dem Maximilian K. seine Dienstwaffe abgefeuert haben soll, sitzen vier Beamte im Innenraum, ein weiterer steht in Schussrichtung hinter dem Polizeifahrzeug. Das abgefeuerte Projektil soll den Kopf eines Polizisten nur um wenige Zentimeter verfehlt haben, so die Anklage. Der Beamte habe ein Schusstrauma und einen Schock erlitten. Weitere Beamte hätten ein Knalltrauma davongetragen. Ein Beamter sei zudem durch Splitter der geborstenen Scheibe im Gesicht verletzt worden.

All das habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die bisherige Lesart des Geschehens wird durch die Anklage auf den Kopf gestellt. Bislang war immer von einem versehentlich abgegebenen Schuss zu hören und zu lesen. Auch die Polizei hatte unmittelbar nach dem Vorfall von einer unbeabsichtigten Schussabgabe gesprochen.

"Das klingt nach Schulhof-Spaß"

Nun wirft die Staatsanwaltschaft Maximilian K. gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Der Zusatz "im Amt" ist dabei kein unerheblicher Anhang. Er verweist darauf, dass Staatsdiener eine besondere Verantwortung haben und bei Vergehen entsprechend strenger beurteilt werden. Der Strafrahmen reicht im konkreten Fall von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft.

Neben dem Schuss an sich wirft freilich auch die vorausgegangene Wasserschlacht unter den Beamten Fragen auf. Zum Beispiel bei Thomas Feltes, Polizeiwissenschaftler der Uni Bochum: "Das klingt nach Schulhof-Spaß. Wenn mir heiß ist, dann trinke ich Wasser oder nehme ein nasses Tuch, aber spritze kein Wasser durch die Gegend in einem Bus, es sei denn, man macht Party."

Um das Geschehen aufzuklären, sollen nun sieben Zeugen und zwei Sachverständige gehört werden. Die vierköpfige Gruppe um den Schützen werde vorerst nicht mehr im Unterstützungskommando eingesetzt, hieß es in der Mitteilung der Polizei. Der Angeklagte Maximilian K. wurde nach dem Vorfall vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Anwalt des Angeklagten wollte sich auf BR-Anfrage nicht zu dem Fall äußern. Maximilian K. erklärte vor Gericht, sich nicht an den Schuss erinnern zu können.

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