Der Song "Layla" mag gerade auf Platz eins der Charts stehen und am Ballermann auf Mallorca laufen, auf der Kliliani-Volksfest soll er nicht zu hören sein. Das hat die Stadt Würzburg entschieden. Sexistische Lieder mit einem Text wie "Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler" sind unerwünscht.
Nun gibt es ein heftiges Für und Wider: Die einen können die Entscheidung nachvollziehen oder schließen sich dieser an, andere empfinden sie als übertrieben. Sie fordern, dass der Song trotzdem gespielt werden soll.
- Zum Artikel: "Layla": Warum der Ballermann-Hit für Streit sorgt
Lieder verbieten - wo ziehen Sie die Grenze?
Das Tagesgespräch schaut auf "Layla" und auf andere Songs, die als obszön, sexistisch oder geschmacklos empfunden werden können. Die zentrale Frage an die Anruferinnen und Anrufer: Soll man solche Lieder verbieten? Wo ziehen Sie die Grenze?
Von der Kunstfreiheit ist auch ein solch umstrittener Song wie "Layla" gedeckt. "Zunächst einmal genießt selbst der dümmste Song erst einmal das Grundrecht der Kunstfreiheit", hat der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun heute im Bayern 2-Interview erläutert. Können Sie das nachvollziehen?
Diskutieren Sie mit! Zu Gast bei Tagesgespräch-Moderatorin Christine Krueger ist der als "Dr. Pop" bekannte Comedian und Musikwissenschaftler Dr. Markus Henrik.
Außerdem meldet sich Maria Reiser alias "RiA" zu Wort. Sie gilt als "First Lady des Bavarian Rap".
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