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Spitzweg ruiniert: Restaurator muss zahlen

Spitzweg ruiniert: Restaurator muss zahlen

Urteil im Prozess um ruinierte Ölgemälde: Ein Restaurator muss einem Galeristen über 26.000 Euro Schadensersatz leisten. Er hatte vier Bilder, darunter auch eines von Carl Spitzweg mit einem zu scharfen Lösungsmittel gereinigt. Von Lorenz Storch

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Das Oberlandesgericht München bestätigte heute weitgehend ein früheres Urteil des Landgerichts Traunstein. Dieses Urteil hatte der beklagte Restaurator angefochten.

Die Schadenersatzsumme wurde von den Münchner Richtern lediglich um 168,22 Euro plus Umsatzsteuer ermäßigt, weil der Wert eines vergleichsweise unbedeutenden Bildes etwas nach unten korrigiert wurde.

Mit scharfem Lösungsmittel Spitzweg ruiniert

Unter den Bildern ist auch das Gemälde "Der Schreiber" des Malers Carl Spitzweg (1808-1885). Es soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20 000 bis 25 000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild mit zu scharfen Lösungsmitteln gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf 5500 Euro gesunken - so der Vorwurf. Galerist Andreas Baumgartl äußerte sich zufrieden, dass er sich nach acht Jahren Rechtsstreit mit seiner Auffassung durchgesetzt hat.

"Das sind Totalschäden. bei der Entfernung des alten Firnisses wurde so stark mit Lösungsmitteln gearbeitet, dass von den originären Bildern praktisch nichts mehr vorhanden war." Andreas Baumgartl, Galerist

Versteigerung im Herbst

Die Bilder sind inzwischen bei einem Münchner Auktionshaus eingeliefert und sollen im Herbst zur Versteigerung kommen. "Dann wird man sehen, was sie noch am Markt erbringen mögen - nahezu null", so Baumgartl.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der Senat nicht zu. Der Restaurator kann dagegen aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.