Die Stadt Nürnberg will die Anzahl von E-Scootern verringern. Dazu hat der Verkehrsausschuss Höchstgrenzen beschlossen. In der Altstadt sollen die Verleihfirmen künftig nur noch 1.000 Elektroroller abstellen dürfen. In der restlichen Innenstadt ist die Zahl auf gut 2.500 begrenzt. Um das erreichen zu können, wollen die Stadträte in den kommenden Wochen eine entsprechende Verordnung beschließen. Sie soll dann ab Frühjahr 2023 gelten.
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Verordnung legt E-Scooter-Abstellzonen fest
Auf deren Basis können die Anbieter verpflichtet werden, die Regeln einzuhalten, sagt Bau- und Verkehrsreferent Ulrich. In der neuen Sondernutzungsverordnung können beispielsweise spezielle Abstellflächen festgelegt werden. Roller können dann nur noch an diesen Stellen entliehen und wieder zurückgegeben werden. Ansonsten läuft die Verleihgebühr weiter, bis das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wird.
Wollen die Verleihfirmen unter diesen Voraussetzungen weiterhin in Nürnberg bleiben, müssen sie sich bei der Stadt bewerben. Die Zulassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Außerdem wird eine Sondernutzungsgebühr für die Roller fällig. Möglich wird das nach Informationen der Stadt Nürnberg durch eine neue Rechtsprechung. Sie sieht die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums – anders als bisher - als eine Sondernutzung. Und dafür können Kommunen Regelungen erlassen. "Auf diesem Wege wollen wir in Nürnberg für ein besseres Miteinander von E-Scootern und allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sorgen", sagt Ulrich.
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen
Der Referent schließt jedoch nicht aus, dass es zu Klagen kommen könnte. In den vergangenen Jahren haben die Beschwerden über wild abgestellt E-Scooter in Nürnberg stark zugenommen, sagen Vertreter aller Fraktionen im Stadtrat. Der Behinderten- und der Stadtseniorenrat haben sich ebenso beschwert wie viele Fußgänger in der Innenstadt. Auch die Unfallzahlen mit den elektrischen Kleinfahrzeugen haben zugenommen.
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