Ludwig Hartmann und Katharina Schulze von den bayerischen Grünen.
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Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grünen-Politiker

Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grünen-Politiker

Weil er auf einer Wahlveranstaltung einen Stein in Richtung der Grünen-Politiker Katharina Schulze und Ludwig Hartmann geworfen hatte, ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Schulze berichtete vor Gericht von dem "krassen" Moment.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Mann wegen eines Steinwurfs in Richtung der Grünen-Spitzenpolitiker Katharina Schulze und Ludwig Hartmann zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der damals 44-Jährige die Spitzenkandidaten für die bayerische Landtagswahl bei einer Veranstaltung in Neu-Ulm im vergangenen Jahr angegriffen hatte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel.

Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit

Die Richterin verhängte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, der Mann bekommt auch einen Bewährungshelfer und muss 1.000 Euro als Strafe zahlen. Diese Summe hat er auch schon einer Polizistin vor dem Prozess als Schmerzensgeld überwiesen.

Er sei gerade noch einmal davongekommen, betonte die Richterin. Sie sah allerdings eine positive Sozialprognose, da der Mann eine Arbeit und eine feste Wohnung habe. Der Verurteilte hatte zwei Vorstrafen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Trunkenheit am Steuer.

Mann entschuldigt sich für Steinwurf

Der Steinwurf auf der Wahlveranstaltung ist nicht nur auf Kameraaufnahmen zu sehen, der Angeklagte hatte ihn auch vor Gericht eingeräumt. Er entschuldigte sich bei mehreren Zeugen für seine Tat. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemanden zu verletzen. Getroffen oder verletzt wurde durch den Wurf allerdings niemand.

Die Richterin verurteilte den Mann nicht allein wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Denn Polizisten hatten ihn nach seinem Wurf festgenommen, er leistete nach Zeugenaussagen der Beamten dabei aber erheblichen Widerstand. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt, sie erlitten Kratzer und einen Faustschlag.

Prozess unter Polizeischutz

Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte den Fall wegen der politischen Dimension übernommen. Der Prozess fand deshalb auch unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Polizeischutz statt.

Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, war als Zeugin gekommen. Sie sprach von einer aufgeheizten Stimmung während ihres Auftritts, gut 20 Personen hätten permanent mit Trillerpfeifen gestört. Den Steinwurf nannte sie den krassesten Moment während des Landtagswahlkampfs. Mehrere Ehrenamtliche hätten sich im Nachgang bei ihr gemeldet, die eingeschüchtert und ängstlich waren. Auch sie habe zunächst schlecht geschlafen und bei weiteren Auftritten ein "mulmiges Gefühl" gehabt.

Verteidiger forderte ein Jahr auf Bewährung

Der Anwalt des Angeklagten hatte maximal ein Jahr auf Bewährung gefordert. Die Gefährlichkeit des Verhaltens seines Mandanten sei zwar nicht zu leugnen. Allerdings habe er die Tat mehr oder minder vollumfänglich eingeräumt und sich bei den Beteiligten entschuldigt.

Man dürfe den Mann nur an seiner individuellen Tatschuld messen und nicht den Gesinnungsunwert einer Tat beurteilen. Wäre die Tat nicht im Rahmen einer politischen Veranstaltung passiert, hätten die Medien dafür kein Interesse gezeigt, so der Verteidiger.

Staatsanwaltschaft sieht demokratiegefährdendes Verhalten

Die Staatsanwaltschaft hingegen sah in ihrem Plädoyer eine Strafe von einem Jahr und sieben Monaten, wahlweise zur Aussetzung auf Bewährung, für tatangemessen. Der Mann habe billigend in Kauf genommen, dass der Stein eine Person treffen könnte. Zudem sei sein Verhalten "extremst demokratiegefährdend“. Man könne nicht einfach Steine auf Personen werfen, die eine andere Meinung haben. "Generalpräventive Aspekte" müssten daher eine Rolle spielen.

Dieser Argumentation folgte auch die Richterin. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, was er tat, auch wenn er zum Tatzeitpunkt mit rund ein Promille leicht alkoholisiert war. Alle Personen, die auf eine solche Wahlveranstaltung gehen, müssten gesund wieder nach Hause gehen können. Es sei reiner Zufall, dass nicht mehr passierte, gerade weil vor der Bühne auch Kinder saßen.

Die Staatsanwaltschaft behielt mehrere beschlagnahmte Gegenstände ein, wie Haschisch oder einen Laptop, den die Polizei bei einer Hausdurchsuchung entdeckt hatte. Darauf habe man "unschöne" Dinge gefunden, so die Staatsanwältin, die sich aber nicht näher äußern wollte.

Im Video: Steinwurf auf Grünen-Politiker - Prozess in Neu-Ulm

Steinwurf auf Grünen-Politiker: Prozess in Neu-Ulm
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Steinwurf auf Grünen-Politiker: Prozess in Neu-Ulm

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