Rettungseinsatz Mitte Oktober vergangenen Jahres an der Steinernen Brücke
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Rettungseinsatz Mitte Oktober vergangenen Jahres an der Steinernen Brücke

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Stoß von Steinerner Brücke: Urteil in Regensburg erwartet

Ein 29-jähriger Deutscher soll vergangenen Herbst einen Syrer von der Steinernen Brücke gestoßen haben. Heute wird das Urteil erwartet. Das Gericht stuft den Beschuldigten als allgemeingefährlich ein. Er ist bereits wegen mehrerer Delikte verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein 29-jähriger Deutscher soll vergangenen Herbst einen Syrer von der Steinernen Brücke gestoßen haben. Am Freitag wird im Prozess gegen den Mann das Urteil am Landgericht Regensburg erwartet.

Staatsanwaltschaft stuft Mann als allgemeingefährlich ein

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten aus Amberg versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Sie fordert die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Der 29-Jährige gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund dieser Erkrankung weitere schwerwiegende Taten begehen könnte und stuft ihn als allgemeingefährlich ein. In dem Prozess wurden mehrere Zeugen und ein psychiatrischer Gutachter gehört.

Beschuldigter stieß den telefonierenden Syrer unvermittelt

Der Fall hatte sich im Oktober vergangenen Jahres ereignet. Der heute 21-jährige Syrer hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf der Brüstung der Steinernen Brücke gesessen und telefoniert, als der Beschuldigte ihn unvermittelt nach unten gestoßen haben soll. Das Opfer soll knapp sieben Meter in die Tiefe gestürzt und auf einem steinernen Pfeilerelement aufgeschlagen sein. Der Mann wurde schwer verletzt. Nach dem Stoß soll der 29-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem fanden die Ermittler bei der Auswertung von Handydaten Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut. Einer Zeugenaussage zufolge war es nicht das erste Mal, dass der Mann den Hitlergruß zeigte.

Beschuldigter schon wegen anderer Delikte verurteilt

Zum Auftakt des Sicherungsverfahrens vor zwei Wochen hatte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Das Gericht folgte dem bedingt, es kam zum Ausschluss bei Verfahrensteilen, bei denen mögliche gesundheitliche Probleme hätten zur Sprache kommen können. Der 29-Jährige war in der Vergangenheit unter anderem wegen verschiedener Taten – darunter Diebstahl, Körperverletzung und Beleidigung – zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen der Staatsanwaltschaft Landshut war 2022 wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden. Daneben soll es weitere Vorfälle gegeben haben.

Opfer leidet seit Unfall unter Schmerzen und Angst

Das Opfer sagte im Rahmen der Verhandlung mit Hilfe eines Übersetzers aus. Er habe "wie auf einem Pferd" auf der Brüstung der Steinernen Brücke gesessen und mit seiner Mutter telefoniert. In diesem Moment sei er plötzlich von der Brüstung geschubst worden. Seit dem Vorfall habe er Dauerschmerzen und Angst, das Haus zu verlassen. Außerdem sagte er, dass er aus Regensburg weg möchte. Das werde ihm von den Behörden nicht erlaubt, weil er drei Jahre in der Stadt bleiben müsse. Die vergangenen Monate seien "wie Gift in seinem Leben" gewesen.

Der Beschuldigte bat den 21-Jährigen nach seinen Ausführungen um Entschuldigung. Es tue ihm leid, was er getan habe. Der junge Syrer nahm die Entschuldigung an und antwortete über seinen Übersetzer, dass er ihn nicht kenne und ihm alles Gute wünsche. Er hoffe aber auch, dass der Mann eingesperrt werde und niemandem mehr etwas antun könne. Ihm sei es wichtig, dass solch ein Vorfall nicht noch einmal vorkomme. Inwiefern länger andauernde ausländerfeindliche Motive möglicherweise eine Rolle bei der Tat gespielt haben, muss das Gericht entscheiden.

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