140 Tagessätze in einer "mittleren zweistelligen Höhe", sah der Strafbefehl vor, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München dem BR. Damit gilt der AfD-Mitarbeiter als vorbestraft. Ein für Donnerstag angesetzter Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Der Grund: Der Mann hatte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurückgezogen. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.
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Der Fraktionsmitarbeiter gilt als "rechte Hand" der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner. So beschreiben es AfD-Abgeordnete dem BR.
Die AfD-Fraktion benannte ihn als Mitarbeiter für den zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSU-Komplexes. Er gilt als Experte in Fragen der inneren Sicherheit. So erhält er Emails und Dokumente, die in einem internen Verteiler des Innenausschusses verschickt werden.
"F*** dich" und "Drecksbeamte"
Dem Strafbefehl liegt ein Vorfall aus dem Jahr 2021 zugrunde.
Im August 2021 hatte er sich in einem Bus "in alkoholisiertem Zustand" geweigert, eine Maske zu tragen. Auch nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, weigerte er sich, den Bus zu verlassen. Laut Strafbefehl musste er unter Zwangsanwendung aus dem Bus getragen und später mit Handfesseln fixiert werden.
Er trat in der Folge, so die weiteren Tatvorwürfe, einen Beamten und beleidigte die Polizisten mit "f*** dich" und "Drecksbeamte". Durch sein Verhalten habe er unter anderem die Straftatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, sowie vorsätzliche Körperverletzung erfüllt, heißt es in dem Dokument weiter.
In einer Stellungnahme vom März 2024 gegenüber dem BR betonte sein Verteidiger, dass "die Vorwürfe, welche den Gegenstand des Verfahrens bilden" nicht zuträfen. Der AfD-Mitarbeiter antwortet aktuell auf Fragen des BR nicht. Stattdessen reagiert sein Medienanwalt, ohne auf Inhalte der Presseanfrage einzugehen.
AfD-Fraktionsvorsitzende: "Keine Angaben zu Mitarbeitern"
Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sagt im Gespräch mit dem BR, der Strafbefehl sei ihr nicht bekannt. Weitere Fragen beantwortet sie mit: "Grundsätzlich geben wir keine Auskunft zu Mitarbeitern."
In einem internen Telegram-Chat veröffentlicht Ebner-Steiner nach BR-Informationen am Donnerstag eine Nachricht, in der sie von Medienanfragen zu einem Strafbefehlsverfahren spricht. Es sei mit "medialer Aufmerksamkeit zu rechnen." Der Sachverhalt habe "keinen Bezug zur Fraktion und geschah 'in der Freizeit' des Mitarbeiters".
Auf BR-Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Landtags, dass das nunmehr rechtskräftig abgeschlossene Strafbefehlsverfahren für den Mitarbeiter grundsätzlich Auswirkungen haben könnte. So könne beispielsweise der Hausausweis entzogen werden. Aktuell prüft die Landtagspräsidentin mögliche nächste Schritte.
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