Ein Polizeiauto mit der Aufschrift 110.
Bildrechte: BR/Fabian Stoffers

In Nürnberg sind zwei Jugendliche in Streit geraten. Einer der 13-Jährigen wurde mit Stichverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

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Streit zwischen Kindern eskaliert: 13-Jähriger schwer verletzt

Gewalttätiger Streit zwischen zwei 13-Jährigen in Nürnberg: Einer der Jungen kam mit schweren Stichverletzungen in eine Klinik. Der mutmaßliche Täter muss dennoch keine Strafe fürchten: Er ist strafunmündig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Nach einem Streit unter zwei Jugendlichen ist einer der beiden mit schweren Stichverletzungen ins Krankenhaus gebracht worden. Wie die Polizei mitteilt, trugen zwei 13-Jährige am Dienstagabend auf einem Parkplatz im Nürnberger Westen einen bereits länger andauernden Streit aus.

Auf dem Parkplatz verletzte einer der 13-Jährigen den anderen mit einer Stichwaffe so, dass dieser schwere Verletzungen am Oberkörper erlitt. Der mutmaßliche Täter rannte davon. Worum es bei dem Streit ging, sei nicht bekannt, sagte ein Polizeisprecher auf BR24-Anfrage.

Polizeibeamter leistet Erste Hilfe

Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-West seien innerhalb kürzester Zeit am Tatort gewesen, heißt es von der Polizei. Ein speziell geschulter Beamter habe umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen an dem verletzten Kind eingeleitet.

Der Rettungsdienst brachte den 13-Jährigen in ein Krankenhaus, wo er im Laufe des Abends operiert wurde. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Der Zustand des verletzten Jungen sei inzwischen stabil, so die Polizei.

Jugendamt ist informiert

Den mutmaßlichen Täter traf die Polizei nach einer längeren Fahndung schließlich noch am gleichen Abend in seinem Zuhause an. Die weiteren Ermittlungen hat die Nürnberger Kriminalpolizei übernommen. Da der Tatverdächtige mit 13 Jahren noch strafunmündig ist, wurden Jugendamt und Staatsanwaltschaft über den Vorfall informiert. Aufgrund der laufenden Ermittlungen spricht die Polizei noch von einer Stichwaffe und macht zur Art der Waffe keine genaueren Angaben.

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Das bedeutet, sie werden nicht strafrechtlich verfolgt.

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