Die Barauszahlung von Taschengeld an Asylbewerber wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Nun sollen in mehreren Teilen Deutschlands Alternativen zum Bargeld erprobt werden. Laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" planen Bayern, der Stadtstaat Hamburg sowie Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover entsprechende Pilotverfahren zur Einführung eines Kartensystems als Bargeld-Alternative.
So könnte in Hannover künftig eine Bezahl- bzw. Kreditkarte die Auszahlung in Form eines Schecks beziehungsweise sogenannter Verpflichtungsscheine ersetzen. Geplant sei nach Auskunft der Stadtverwaltung "ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe", um die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit zu testen. In Bayern und Hamburg laufen ähnliche Projekte.
Bayern änderte eigens das Aufnahmegesetz
Das bayerische Innenministerium bestätigte der Zeitung, dass sich die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber "im Vorbereitungsstadium" befinde. Es werde derzeit eine entsprechende Ausschreibung für ein neues Bezahlsystem vorbereitet. Dazu war zuvor im Freistaat bereits das Aufnahmegesetz geändert worden. Zur Begründung hieß es seinerzeit im Gesetzentwurf: "Um Schlepperkriminalität zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern", solle die Barauszahlung möglichst beendet werden.
Hamburg: Hoher Verwaltungsaufwand bei Bargeld-Auszahlung
Ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg verwies auf Anfrage der Zeitung darauf, dass die Bargeld-Auszahlung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Zudem müssten die Empfänger am jeweiligen Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen. Mit einer "guthabenbasierten Kreditkarte" könne das Verfahren vereinfacht werden. Die Hansestadt sucht laut dem Zeitungsbericht derzeit per Ausschreibung einen Dienstleister für ein entsprechendes Pilotverfahren. Das Guthaben auf der Karte solle nicht überziehbar sein, zudem sollen beispielsweise Glücksspielanbieter gegebenenfalls blockierbar sein.
Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter
Asylbewerber haben einen rechtlichen Anspruch auf ein "Taschengeld" zur Deckung des "notwendigen persönlichen Bedarfs". Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.
Mit Informationen von dpa, KNA und epd
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