Vielen bayerischen Unternehmen droht in Kürze die komplette Rückforderung von Corona-Hilfen des Bundes. Die IHK München und Oberbayern teilte am Freitag mit, für mehr als 12.000 Anträge fehle bislang die Schlussabrechnung oder ein Antrag auf Fristverlängerung. Wenn diese Unternehmen bis 31. Januar nichts einreichten, "muss nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden".
Corona-Hilfen: Viele Schlussabrechnungen fehlen noch
Im Rahmen der Überbrückungshilfen, der sogenannten November- und Dezemberhilfen, der Neustarthilfen sowie der bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfe wurden insgesamt fast zwölf Milliarden Euro ausgezahlt. Die Frist gilt nun für alle Anträge auf Überbrückungshilfe I bis IV sowie für einen Teil der Anträge auf Dezember- und Novemberhilfe.
In Bayern ist die IHK in München für die Abwicklung zuständig. Sie erwartet Schlussabrechnungen für 283.000 Anträge. In etwa 127.000 Fällen liegen diese bereits vor. Für rund 156.000 Anträge müsse die Schlussabrechnung noch eingereicht werden. Davon hätten 12.000 auch keine Fristverlängerung bis Ende März beantragt.
Unternehmen müssen Umsatzeinbrüche darlegen
Die Antragsteller müssen ihre tatsächlichen Umsatzeinbrüche vorlegen. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigung der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.
- Zum Artikel: "Corona-Pandemie hat den Bund rund 440 Milliarden Euro gekostet"
Mit Informationen von dpa
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