Nach der Tötung einer behinderten Frau in Augsburg ist die 87 Jahre alte Mutter aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Haftbefehl sei aufgehoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Die Begründung: Die bisherigen Ermittlungen hätten ein eigenmächtiges Handeln der Beschuldigten und damit auch den dringenden Tatverdacht des Totschlags nicht erhärtet.
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Vorwurf: Tötung auf Verlangen
Gegen die Seniorin wird laut Staatsanwaltschaft aber weiter ermittelt, wegen des Vorwurfs der Tötung auf Verlangen. Das bedeutet, dass die Ermittler davon ausgehen, dass die Mutter ihre Tochter auf deren Wunsch hin getötet haben könnte.
Untersuchungshaft nicht zwingend
Anders als bei einer geplanten Tötung muss im Fall der Tötung auf Verlangen der Beschuldigte nicht unbedingt bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft genommen werden. Die 87-Jährige wird beschuldigt, Mitte Juni ihre von Geburt an stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Wohnung im Hochfeld erdrosselt zu haben.
Rentnerin wollte sich selbst töten
Nach der Tat soll die Frau laut Polizei versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Ein Bekannter der Familie habe dann die Polizei informiert. Bislang saß die hochbetagte Frau trotz ihres Suizidversuchs in der JVA Aichach in Untersuchungshaft. Dort gibt es auch Haftzellen mit seniorengerechter, barrierefreier Ausstattung, die nahe an der Krankenabteilung liegen.
Sollten Sie selbst Hilfe benötigen, finden Sie unter anderem bei der Telefonseelsorge Unterstützung. Unter der Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 werden sie kostenlos beraten. Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.
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