Cocktailtomaten
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Über 200 Kilo Tomaten aus Gewächshaus geklaut

Dreister Diebstahl in einem Gewächshaus in Steinbach bei Lenggries: 150 kg reife Cocktailtomaten und rund 60 kg Strauchtomaten haben Unbekannte in einem Gewächshaus geerntet und mitgenommen. Die Polizei geht davon aus, dass es mehrere Täter waren.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Diese Nachricht tut passionierten Gärtnern und Gärtnerinnen wahrscheinlich besonders weh: In Steinbach bei Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen haben Diebe ein ganzes Gewächshaus leergeräumt. Ihre ungewöhnliche Beute: Cocktail- und Strauchtomaten.

Tomaten-Diebesgut in riesiger Menge

Wie die Polizei heute berichtet, haben die unbekannten Täter alle Tomatensträucher abgeerntet. Laut dem Besitzer fehlen rund 150 kg Cocktailtomaten und rund 60 kg Strauchtomaten. Die Polizei geht aufgrund der Menge von mehreren Tätern aus. Die Tomaten wurden vermutlich auch mit einem passenden Fahrzeug abtransportiert.

Der Schaden liegt bei 1.850 Euro. Wem etwas rund um das Gewächshaus in Steinbach aufgefallen ist, soll sich bitte an die Polizei wenden.

Diebstahl von Bienen am Wörthsee

Ähnliche kuriose Straftat: In der Nähe des Wörthsees wurden vor rund einem Jahr in einer Hütte wenige Meter abseits des Pfades sogar ganze Bienenvölker gestohlen. Vier Bienenvölker eines Bio-Imkers, die besonders gut entwickelt waren, wurden einfach abtransportiert. Die Polizei attestierte damals besonders schweren Diebstahl. Sachschaden: rund 1.500 Euro, den Honigverlust nicht mit eingerechnet.

  • Zum Artikel: Von der Kirsche bis zum Traktor: Diebstahl in der Landwirtschaft

Gemüse und Obst als leichte Beute

Diebe haben es leicht, Landwirte zu bestehlen. Was auf dem Feld wächst, wird nur selten bewacht. Gefährdet sind damit sämtliche Feldfrüchte: Spargel, Erdbeeren, Weintrauben und Blumen. Die Täter kommen meist ungeschoren davon, die Aufklärungsquote ist gering.

Greift keine Versicherung, bleiben Bauern auf ihrem Schaden sitzen. Aber den "Mundraub-Paragrafen" gibt es seit 1975 nicht mehr. Seitdem kann das Pflücken eines Apfels am Wegrand wie "normaler" Diebstahl bestraft werden.

  • zum Artikel: Obstsaison: Wo darf man sich bedienen?

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