Die Baulücke in der vor dem Abriss das Uhrmacherhäusl stand
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Uhrmacherhäusl-Abriss erneut vor Gericht

Uhrmacherhäusl-Abriss erneut vor Gericht

Am Donnerstag hat am Bayerischen Verwaltungsgerichshof das Berufungsverfahren gegen den Eigentümer des sogenannten Uhrmacherhäusls in Obergiesing begonnen. Vor vier Jahren war des denkmalgeschütze Haus ohne Genehmigung abgerissen worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Prozess um das 2017 rechtswidrig abgerissene sogenannte Uhrmacherhäusl in München-Giesing geht in eine neue Runde.

Stadt will ein neues Uhrmacherhäusl

Die Stadt verlangt vom Eigentümer das Uhrmacherhäusl in Obergiesing wieder aufzubauen. Der Eigentümer solle nicht noch Gewinn machen dürfen durch den illegalen Abriss. Im April 2018 hatte die Münchner Lokalbaukomission den Mann bereits mit einem Bescheid dazu aufgefordert. Doch der Mann klagte gegen diesen Bescheid und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht – die Stadt hatte nämlich einen Formfehler gemacht.

Eigentümer: Abriss war nur ein Versehen

Nachdem die Stadt Berufung eingelegt hat, geht der Streit um das abgerissene denkmalgeschützte Haus in die nächste Runde - und zwar vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Eigentümer bestreitet, einen Auftrag zum Abriss des denkmalgeschützten Hauses erteilt zu haben. Er beruft sich auf ein Versehen der Baufirma. Diese Firma habe lediglich den Auftrag zur Sanierung des Hauses gehabt - das sagte auch der Geschäftsführer der Baubetreuungsfirma. Der Eigentümer will statt das Uhrmacherhäusl aufzubauen, Baurecht für ein anderes, höheres Gebäude auf dem Grundstück.

Mittlerweile sind die Strafen viel höher

Es war nicht zuletzt dieser aufsehenerregende Abriss, der im April den Bayerischen Landtag dazu bewogen hat, die Strafen für Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetzt drastisch zu erhöhen. Beschlossen wurde eine Verschärfung des Bußgeldrahmens von 250.000 Euro auf 5 Millionen Euro.

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