Stockender Verkehr auf dem Mittleren Ring in München
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Euro-5-Dieselfahrverbote in München werden wahrscheinlicher

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Euro-5-Dieselfahrverbote in München werden wahrscheinlicher

Euro-5-Dieselfahrverbote in München werden wahrscheinlicher

Im Ringen um die richtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München ist eine neue richterliche Entscheidung gefallen. Euro-5-Dieselfahrverbote werden damit wahrscheinlicher. Doch ohnehin könnte sich die Diskussion bald verschärfen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Seit Jahren beschäftigt die schlechte Luft entlang des Mittleren Rings in München die Gerichte. Jetzt ist eine weitere Entscheidung gefallen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Stadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt.

Stadt hatte Beschwerde gegen VGH-Entscheidung eingelegt

Schon im März 2024 hatten die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) die Stadt dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid an allen Messstellen der Stadt eingehalten werden.

Eine Antwort auf die Frage, wie das Ziel umgesetzt werden soll, lieferte das Münchner Gericht gleich mit: Als geeignete Maßnahme erachten die Richter in ihrem Urteil Fahrverbote für Euro5/V-Dieselfahrzeuge. Weil gegen das Urteil keine Revision zugelassen wurde, hatte die Stadt München Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun aus Leipzig zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht: Urteil rechtskräftig

Das Urteil ist also rechtskräftig - und die Diskussion um die Dieselfahrverbote erneut entbrannt. Wie ein Sprecher des BayVGH erklärte, kann das Gericht eigentlich keine bestimmte Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte vorschreiben. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht schreibt in seinem Beschluss jetzt aber, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof "eine bestimmte Maßnahme aufgeben" könne, wenn es sich bei dieser Maßnahme "um die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte handelt".

Nach der Entscheidung aus Leipzig sieht der BayVGH die Stadt München am Zug. Sie müsse nun ermitteln und entscheiden, welche Maßnahmen für eine hinreichende Luftreinhaltung in Betracht kommen. Dabei betont der BayVGH nun auf BR-Anfrage, dass ein Fahrverbot die geeignete Maßnahme sein könne, "zwingend ist das jedoch nicht".

Konkret bedeutet das: Welche weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Stadt ergreift und wann sie kommen, ist noch unklar. Das zuständige Referat für Klima- und Umweltschutz sagt, dass die Vorbereitungen für einen neuen Luftreinhalteplan bereits liefen. Dabei würden alle in Frage kommenden Maßnahmen geprüft.

Tempo 30 auf Mittlerem Ring seit Juni

In dem Urteil vom März eröffnet der BayVGH der Stadt München zwei Optionen: ein zonales Diesel-5-Fahrverbot oder ein streckenbezogenes Fahrverbot für die betroffene Stelle an der Landshuter Allee.

Die Stadt München entschied sich im Juni dieses Jahres weder für das eine noch für das andere – und führte stattdessen Tempo 30 auf dem Mittleren Ring zwischen der Parkharfe am Olympiapark und der Donnersbergerbrücke ein.

Luftqualität am Mittleren Ring leicht verbessert

Wie Zahlen aus dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) der Stadt München nun zeigen, lagen seitdem alle Monatsmittelwerte der entsprechenden Messstelle unter beziehungsweise genau an dem von der EU zugelassenen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter.

Die entsprechenden Messwerte hatte die Fraktionsvorsitzende der Münchner Rathaus-SPD, Anne Hübner auf der Plattform X veröffentlicht. Weder das RKU noch das Landesamt für Umwelt (LfU) wollten die Monatsmittelwerte dem BR zugänglich machen – mit der Begründung, dass für eine Beurteilung der Maßnahme nur der Jahresmittelwert aussagekräftig sei.

Bald gelten ohnehin strengere EU-Grenzwerte

Doch die Diskussion um die bislang geltenden Grenzwerte könnte sich ohnehin bald verschärfen: Bislang hat die EU einen Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter zugelassen. Ab 2030 soll der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Konzentration bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, also bei der Hälfte des bisherigen Grenzwerts.

Deutsche Umwelthilfe hält an ihrer Forderung fest

Die Deutsche Umwelthilfe, die in dem Prozess als Klägerin auftritt, kündigte bereits an, an ihrer Forderung nach Dieselfahrverboten festhalten zu wollen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte, dass man das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren wolle. Er habe das zuständige Fachreferat gebeten, das weitere Vorgehen zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Reiter weist aber darauf hin, dass Tempo 30 auf der Landshuter Allee Wirkung gezeigt habe: "Die Werte sind gesunken und die Grenzwerte wurden seit Einführung von Tempo 30 im Juni hier durchwegs eingehalten", schreibt der Oberbürgermeister auf Anfrage. "Auch wenn grundsätzlich der Jahresmittelwert gilt, ist das ein Hinweis, dass das Tempolimit auf der Landshuter Allee zu einer Verbesserung der Luftwerte geführt hat."

Im Audio: Endgültige Schlappe für München wegen Feinstaubwerten

Mittlerer Ring in München
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Endgültige Schlappe für München wegen Feinstaubwerten

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