Die schlechte Luft entlang des Mittleren Rings in München beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Nun kommt ein weiterer Rechtsstreit hinzu: Vor dem Verwaltungsgericht München hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun die Bayerische Staatskanzlei auf Herausgabe von Akten verklagt. Sie bezieht sich dabei auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz. Laut dem Gesetz hat jeder das Recht auf Informationen, die unter anderem den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre betreffen, aber auch Wasser, Boden, Landschaft, natürliche Lebensräume und gentechnisch veränderte Organismen.
Keine Akteneinsicht wegen interner Mitteilungen und Beratungen
In diesem Fall geht es konkret um den Luftreinhalteplan München. Die Umwelthilfe hatte bereits im Februar Einsicht verlangt, diese wurde jedoch verweigert. Laut der Deutschen Umwelthilfe begründete das die Bayerische Staatskanzlei mit "internen Mitteilungen und vertraulichen Beratungen". DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch will sich damit nicht zufriedengeben: "Die Staatskanzlei entzieht sich vollständig ihrer Pflicht, die brisanten Akten zum Luftreinhalteplan München herauszugeben."
Stadt München und Regierung von Oberbayern legten Akten offen
Und weiter sagte Resch: "Angesichts der extrem hohen Belastung der Münchner Luft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid müssen die Dokumente sofort offengelegt werden, um die gravierenden Versäumnisse der verantwortlichen Entscheidungsträger in der Luftreinhaltepolitik ans Licht zu bringen." Bereits Anfang des Jahres hatte die Umwelthilfe nach einem längeren Rechtsstreit Einsicht in die Akten der Regierung von Oberbayern bekommen. Die Stadt München war den Offenlegungsanträgen des Umweltverbandes dagegen fristgerecht nachgekommen.
Streit zwischen Stadt München und Umwelthilfe
Bereits im März hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Stadt München verurteilt, die Grenzwerte bei der Luftverschmutzung einzuhalten. Das Gericht verlangte, das bestehende Dieselfahrverbot auszudehnen. Stattdessen führte die Stadt eine 30er-Zone auf dem Mittleren Ring ein. Ob das rechtens ist, muss noch entschieden werden: Eigentlich hatte der BayVGH eine Revision nicht zugelassen - dagegen hatte die Stadt Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Im Video: Luftreinhalteplan - Umwelthilfe klagt gegen Stadt München
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