Das Augsburger Klimacamp: Viele Transparente und ein Bretterverschlag mit Plastikfolie als Dach
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Das Klimacamp in Augsburgs Innenstadt ist rund um die Uhr mit mindestens zwei Umweltschützern besetzt - und das bleibt auch erst mal so.

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Urteil: Räumungsbescheid zu Augsburgs Klimacamp war rechtswidrig

Urteil: Räumungsbescheid zu Augsburgs Klimacamp war rechtswidrig

Das Klimacamp in Augsburg darf vorerst bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Räumungsbescheid der Stadt Augsburg aus dem Jahr 2020 für rechtswidrig erklärt. Dies besage aber nicht, ob die Dauer-Demo jetzt oder künftig rechtens sei.

Das Klimacamp in Augsburg darf vorerst bleiben, der Räumungsbescheid der Stadt aus dem Jahr 2020 war rechtswidrig - zu diesem Urteil kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Bereits vor der Urteilsverkündung hatte ein Sprecher des Senats klargemacht, dass es bei dem Verfahren nicht um das Klimacamp in der heutigen Form gehe. Gegenstand des Prozesses sei ein Bescheid der Augsburger Stadtverwaltung vom 10. Juli 2020 - damals der zehnte Tag des Bestehens des Klimacamps. Bereits damals wollte die Stadt feststellen, dass es sich bei dem Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele.

  • Zum Artikel: "Gericht urteilt über Klimacamp: Ist der Dauer-Protest rechtens?"

Entscheidung über Bescheid von 2020 - keine generelle Aussage

Der Vorsitzende Richter wies im Vorfeld ausdrücklich darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Aussage dazu treffen werde, ob die dauerhafte Versammlung rechtens war, ist oder sein wird.

Es komme immer auf den Einzelfall und die genaueren Umstände an. Dauerkundgebungen seien unter Umständen mit dem bayerischen Versammlungsgesetz vereinbar, müssten aber unter anderem auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen. Das sei von Fall zu Fall neu zu prüfen.

Räumung wurde bereits von Verwaltungsgericht abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schließt sich mit seinem Urteil den vorausgegangenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Augsburg an: Die Augsburger Verwaltungsrichter hatten bereits im Jahr 2020 in erster Instanz eine von der Stadt angeordnete Räumung abgelehnt.

Der Senat habe allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, erklärte VGH-Sprecher Andreas Spiegel.

Protestcamp seit mehr als 20 Monaten

In der Innenstadt von Augsburg betreibt die örtliche Fridays-for-Future-Gruppe seit mehr als 20 Monaten ein Protestcamp und fordert damit mehr Klimaschutz in Deutschland.

Grüne Fraktion im Augsburger Stadtrat begrüßt Urteil

Die Grüne Fraktion im Augsburger Stadtrat begrüßt das heutige Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Augsburger Klimacamp, wie die Fraktion mitgeteilt hat. Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte laut Mitteilung: "Wir begrüßen, dass die Justiz zum wiederholten Male zu der Auffassung gekommen ist, dass das Klimacamp zum Zeitpunkt des Räumungsbescheids eine Versammlung war und als Demonstration einzuordnen ist, die der öffentlichen Meinungsbildung dient. Die Aktivist*innen können ihren wichtigen Protest also weiterführen, sie können weiterhin in prominenter Lage auf die drängenden Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit aufmerksam machen, die Menschen aufklären und den Druck auf politische Entscheidungsträger hoch halten, Augsburgs Beitrag gegen die Krise auch wirklich umzusetzen. Ein guter Tag für die Klimaschutz-Bewegung in Bayern!"

Die Grünen betonten, dass die Fraktionen und Mitglieder des Stadtrats als politische Vertreter*innen der Bürger*innen weder beim ersten Räumungsbescheid der Stadt im Juli 2020, noch beim Antrag auf Berufung einbezogen wurden, da gemäß Gemeindeordnung solche Entscheidungen durch die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin in alleiniger Zuständigkeit geregelt werden.

Fredrik Hintermayr, die Linke: "schallende Ohrfeige" für Stadtregierung

Der Augsburger Stadtrat Frederik Hintermayr von der Partei Die Linke sieht in dem heutigen Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zum Klimacamp eine Kritik an der Stadtregierung unter Oberbürgermeisterin Eva Weber, CSU. In einer Mitteilung schreibt Hintermayr: "Das heutige Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein voller Erfolg für die Aktivist*innen des Klimacamps und eine schallende Ohrfeige für die schwarz-grüne Stadtregierung." Dass die schwarz-grüne Regierungsmehrheit bei der Klima-Sondersitzung des Stadtrates im letzten Mai den Dialog mit den Aktivist*innen des Klimacamps verweigert habe, zeige nachdrücklich, dass die Stadtregierung die Konfrontation mit den Aktivist*innen suche, statt gemeinsam über sinnvolle und notwendige politische Maßnahmen zu diskutieren, so Hintermayr.

Die Stadt Augsburg darf das Camp von Fridays For Future-Aktivisten neben dem Rathaus nicht verbieten.
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Die Stadt Augsburg darf das Camp von Fridays For Future-Aktivisten neben dem Rathaus nicht verbieten.

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