Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag ein Radfahr-Verbot der oberbayerischen Gemeinde Straßlach-Dingharting an einer steilen Ausflugsstrecke aufgehoben. Bergab mussten Radfahrer in Richtung Isar bisher auf einer Länge von rund 600 Metern absteigen. Die Gemeinde hatte das mit der hohen Unfallgefahr begründet.
Urteil gegen Radl-Verbot noch nicht rechtskräftig
Dagegen hatte ein Radfahrer aus München geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision nicht zu; die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat aber die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung einzulegen. "Wir kennen die Begründung noch nicht", sagte Bürgermeister Hans Sienerth in einer ersten Reaktion. Die Gemeinde werde dies abwarten und dann über die weiteren Schritte entscheiden.
Gemeinde verweist auf viele Unfälle
Die Straße gilt als beliebte Ausflugsstrecke, sie führt zum Radweg an der Isar - entsprechend viele Radler sind dort gerade an Wochenenden unterwegs. Die Gemeinde hält das Radfahren in diesem Bereich vor allem aufgrund des Straßengefälles und der geringen Fahrbahnbreite für besonders gefährlich und verweist auf viele Unfälle. Dabei wurden Radler, aber auch Fußgänger, die von Radlern umgerissen wurden, teils schwer verletzt. Ein tödlicher Unfall hatte dazu geführt, dass das Radl-Verbot verhängt wurde.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!