Die Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 liegen in Milliardenhöhe. Nun ist klar: Die Deutsche Bahn muss dafür alleine aufkommen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Dienstag die Klagen mehrerer Gesellschaften der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart ab.
Mit den Klagen wollte die DB erreichen, dass sich die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung.
- Zum Artikel: "Zweite Stammstrecke: Diese Baustellen kommen 2024 in München"
"Sprechklausel" sollte Umgang mit Kostensteigerungen festlegen
Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Wer die Mehrkosten trägt, war unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, war zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn ging von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" aus und fand, dass "die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet", wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.
Projektpartner warnten vor Folgen durch Mehrkosten
Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, hatte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht betont.
Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen. Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt.
Bahn will Rechtsmittel gegen Urteil prüfen
Die Deutsche Bahn will nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung vorgeht. "Wir werden die schriftliche Begründung ganz genau prüfen und dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen", sage ein DB-Sprecher am Dienstag in Stuttgart.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine direkte Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Die Bahn könne aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum VGH stellen, sagte ein Gerichtssprecher. Über diesen Antrag würde dann der VGH entscheiden.
Mit Informationen von dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!