Aktueller Garchinger Forschunsreaktor hinter dem Atom-Ei, das seit 2004 nicht mehr in Betrieb ist
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Der neue Garchinger Forschungsreaktor hinter dem Atom-Ei, das seit 2004 nicht mehr in Betrieb ist

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VGH begründet Erlaubnis für hochangereichertes Uran in Garching

VGH begründet Erlaubnis für hochangereichertes Uran in Garching

Im Garchinger Forschungsreaktor darf nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Juni erst einmal weiter hochangereichertes Uran eingesetzt werden. Nun hat der VGH auch die Urteilsgründe vorgelegt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat in einem Urteil vom Juni erlaubt, weiterhin hochangereichertes Uran (HEU) zu benutzen. Die Begründung dafür lieferte das Gericht jetzt nach.

Bund Naturschutz hatte gegen Reaktorbetrieb mit HEU geklagt

Die TU München habe die Neutronenquelle mangels geeigneter Brennelemente noch gar nicht umrüsten können, heißt es da etwa. Die grundsätzliche Pflicht zur Umrüstung bestehe aber weiter.

Seit März 2020 steht der Forschungsreaktor still, aus verschiedenen Gründen - Corona, diverse Reparaturen, Probleme mit der Lieferung neuer Brennstäbe, Wartungsarbeiten. Im nächsten Jahr will die TUM den Betrieb aber wieder starten. Mit seiner Klage hatte der Bund Naturschutz verhindern wollen, dass das mit HEU geschieht. Denn: Hochangereichertes Uran sei waffentauglich und auch sonst hochgefährlich, so der BN. Davon abgesehen sei seine Verwendung im Garchinger Reaktor längst illegal: nach der Betriebsgenehmigung von 2003 hätte die Umstellung auf niedriger angereichertes Uran bereits bis Ende 2010 erfolgen müssen, argumentierten die Umweltschützer.

VGH: Frist zur Umrüstung des Reaktors zu kurz

Der Argumentation des Bund Naturschutz ist der VGH nicht gefolgt. Zwar sei es der TUM zur Auflage gemacht worden, "im internationalen Verbund Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad entwickeln zu lassen" und den Reaktor dann umzurüsten. Doch entgegen früheren Prognosen sei bis Ende 2010 noch kein alternativer Brennstoff verfügbar gewesen. Somit sei es auch unmöglich gewesen, die Frist einzuhalten. Im Übrigen habe der Umrüstungszeitpunkt "letztlich auf einer politischen Entscheidung beruht" und nicht auf rechtlichen Vorgaben. Durch die "Nichteinhaltung" sei nicht die gesamte Betriebsgenehmigung nichtig geworden.

Seitens der TU hieß es am Rande des Prozesses, dass eine Umstellung mittlerweile wohl machbar sei. Man habe inzwischen ein entsprechendes Verfahren entwickelt und mit der französischen Firma Framatome bereits einen Vertrag zur Industrialisierung der Herstellung des neuen Brennstoffs unterzeichnet. Im Jahr 2025 soll ein Genehmigungsantrag für die Umrüstung eingelegt werden.

BN könnte Beschwerde einlegen

Auch wenn eine Revision gegen die VGH-Entscheidung zum hochangereicherten Uran nicht zugelassen wurde, könnte der juristische Streit noch weitergehen: Der BN könnte Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Forschung im Reaktor - auch zu mRNA-Impfstoffien

Im Garchinger Forschungsreaktor werden normalerweise wissenschaftliche Experimente – etwa im Bereich Quantentechnologie oder Archäologie - durchgeführt. Daneben produzieren Kunden aus der Industrie zum Beispiel Radioisotope und Radiopharmaka für die Krebsdiagnostik und -behandlung. Die TUM verweist aber etwa auch darauf, dass Forschende des späteren Corona-Impfstoffherstellers BionTech in der Garchinger Neutronenquelle mRNA-Partikel untersucht hätten.

Der Vorgänger: Das "Garchinger Atomei"

Der jetzige Forschungsreaktor hatte 2004 das Atomei abgelöst, das 1957 als erster Atomreaktor der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb genommen und 2000 abgeschaltet worden war. Darum herum entstand ein riesiger Forschungscampus, auf dem heute Tausende Menschen arbeiten und studieren.

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