Bis zuletzt hatte der Bauherr gehofft, hatte seinen Fall bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) getragen. Der hat jetzt entschieden: Für die drei Häuser im Isarspitz in Weidach bei Wolfratshausen wird es keine nachträgliche Baugenehmigung geben. Die Gebäude müssen bis zum 1. Oktober abgerissen werden – vorerst allerdings freiwillig. Für Landrat Josef Niedermaier ist die Gerichtsentscheidung eine wichtige Bestätigung, denn sie folgt der Absage seiner Behörde.
"Ich habe nichts anderes erwartet, weil das fatale Folgen gehabt hätte, wenn man da ja jetzt irgendwelche 'faulen Kompromisse' mitmacht. Es hätte einen Weg gegeben, aber der ist nicht beschritten worden." Josef Niedermaier, Landrat von Bad Tölz-Wolfratshausen
Frühe Warnung an den Bauherrn
Damit meint Niedermaier, dass der Besitzer frühzeitig ermahnt wurde, dass er gegen die geltende Baugenehmigung verstößt. Es wurde trotzdem weitergebaut: Das Gelände wurde unrechtmäßig aufgeschüttet, die Häuser zu hoch geplant, und anstelle der vereinbarten Carports wurden Doppelgaragen gebaut. Nach Fertigstellung wurden die Häuser dann an drei Familien vermietet, die dachten, in Weidach ein neues Zuhause gefunden zu haben. Sie müssen sich jetzt nach einer neuen Bleibe umsehen. Ein Alptraum für die Betroffenen.
Die 18-jährige Tochter eines Mieters, mit der wir sprechen konnten, zeigt sich resigniert. Sie glaube nicht, dass man jetzt noch etwas machen könne. Alle drei Familien sind unverschuldet und unwissend in die Misere geraten.
"Die Familien tun mir wirklich leid, die hängen jetzt total in der Luft, weil wir können ihnen nicht helfen in dem Fall. Die haben eine Mietvertrag mit dem Eigentümer. Das ist nicht lustig." Josef Niedermaier, Landrat von Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnraumnot contra Schaffung eines Präzedenzfalls
Der Schwarzbau-Fall von Weidach wird im Ort kritisch diskutiert: Was wiegt schwerer? Der Abriss von wertvollem Wohnraum und Verschwendung von Baumaterial wegen des Verstoßes von Bauvorgaben oder die Schaffung eines Präzedenzfalls, der Nachahmer nach sich ziehen könnte? Unverständnis hört man von vielen im Landkreis, die sich fragen, warum der verzwickte Fall nicht mit einem Kompromiss gelöst werde: Der dringend gebrauchte und neu gebaute Wohnraum bleibt erhalten, dafür muss der Besitzer wegen der Verstöße der Baugenehmigung eine hohe Strafe zahlen. Klingt für Außenstehende nach einer guten Lösung, aber: Das Baurecht sieht nur ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Fall vor – zu wenig, um den wirtschaftlichen Gewinn durch die Miete deutlich zu übersteigen und Nachahmer abzuschrecken.
Wie entscheidet der Petitionsausschuss des Landtags?
Der Bauträger hat den Fall nicht nur vor den VGH gebracht, sondern sich auch an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags gewandt. Und auch eine zweite Petition zum Fall ist dort anhängig. Im Juli wird der Sachverhalt den Ausschussmitgliedern in einer öffentlichen Sitzung vortragen. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wird den Beschluss des Ausschusses nun noch abwarten, bevor es eine Beseitigungsanordnung erlässt. Bislang hat es den Bauträger nur zu einem freiwilligen Abriss der Gebäude bis zum 1. Oktober aufgefordert.
Ob im Juli im Petitionsausschuss bereits eine Entscheidung fällt oder noch eine Ortsbesichtigung angesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eins ist aber jetzt schon augenscheinlich: Die unverschuldet Leidtragenden sind die Mieter, denn die wissen nicht, wie es für sie weitergeht.
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