Wer muss in Quarantäne?
Als gefährdet gilt zum Beispiel, wer mindestens 15 Minuten lang face-to-face mit einem Infizierten gesprochen hat, in der selben Kino-Reihe oder der selben Sitzreihe im Flugzeug saß oder wer von einem Infizierten angehustet oder angeniest wurde. Für solche Menschen wird dann Quarantäne angeordnet. Und da die Inkubationszeit beim Corona-Virus wohl zwei Wochen beträgt, dauert diese Quarantäne genauso lang. Für diese Zeit kann man einen Verdienstausgleich beantragen.
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Was darf man in der Quarantäne? Einkaufen gehen? Hund ausführen?
Nichts von dem. Die Quarantäne ist eine strikte Maßnahme. Die Betroffenen müssen zuhause bleiben und den Kontakt zu Mitbewohnern so gut es geht vermeiden. Sie müssen zweimal täglich Fieber messen und Tagebuch führen über mögliche Symptome, über die Körpertemperatur sowie über Kontakte mit Personen. Was das Einkaufen und Hundausführen anbelangt: Wer in Quarantäne ist, muss Freunde oder Bekannte darum bitten. Diese müssten die Einkäufe dann vor der Tür abstellen.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Quarantäne?
Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen – nämlich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldbuße. Die Gesundheitsämter kontrollieren die Quarantäne auch, indem sie mehrmals am Tag bei den Betroffenen zuhause anrufen, um zu prüfen, ob derjenige da ist. Und natürlich auch, um zu prüfen wie es ihm geht. Wenn dann keiner erreicht wird, fährt das Gesundheitsamt zu der Person nach Hause und wenn auch dann niemand anzutreffen ist, wird als letztes Mittel die Polizei eingeschaltet.