Die Wahl hat geheim zu sein
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Was Wahlhelfer und Wahlbeobachter dürfen und was nicht

Was Wahlhelfer und Wahlbeobachter dürfen und was nicht

Geht bei der Landtagswahl alles mit rechten Dingen zu? In den sozialen Medien wird gewarnt vor Wahlmanipulation. Die Regeln im BR Faktencheck.

Die Stimmabgabe ist ein grundlegendes Recht in der Demokratie. Die Regeln dafür sind klar - doch nicht allen sind sie bekannt.

In den sozialen Medien tauchen am Tag der Landtagswahl in Bayern Stimmen auf, die beklagen: Ihr Ausweis sei bei der Wahl nicht kontrolliert worden. Unter dem Hashtag #wahlbetrug sammeln sie sich.

Wir prüfen die Behauptung.

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Vorwurf des Wahlbetrugs bei der Landtagswahl 2018

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Vorwurf des Wahlbetrugs bei der Landtagswahl 2018

Doch der Vorwurf, die Landtagswahl werde so manipuliert, geht ins Leere.

Wer in sein ihm zugewiesenes Wahllokal geht, hat seinen Wahlschein und braucht keinen Ausweis vorzuzeigen - und die Wahlhelfer müssen ihn auch nicht kontrollieren. Wer allerdings in ein anderes Wahllokal zur Stimmabgabe geht, als ihm eigentlich zugewiesen ist, dessen Identität muss geprüft werden - so erklärt es ein Sprecher der Landeswahlleitung in Bayern dem Bayerischen Rundfunk.

Wahlmanipulationen in Bayern

Wahlmanipulationen sind in Bayern sehr selten, aber auch nicht ganz ausgeschlossen: Gerade wird vor dem Landgericht Regensburg ein Fall verhandelt, bei dem einem Landwirt und drei Mitangeklagten vorgeworfen wird, über 400 Briefwahlzettel gefälscht zu haben. Ebenfalls bei den Kommunalwahlen 2014 hatte eine Bürgerin aus Philippsreut – einem niederbayerischen Ort mit 570 Stimmberechtigten - für zwei Verwandte im Ausland die Briefwahlunterlagen ausgefüllt. Weshalb die Wahl des Gemeinderates wiederholt werden musste. Es können auch technische bzw. Bedienungsfehler vorkommen: So musste Starnberg 2014 vermutlich wegen Fehlern bei der Computererfassung für die Stadtratswahl zum Teil neu ausgezählt werden.

Schon zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr hatte die AfD ihre Anhänger dazu aufgerufen, sich als Wahlbeobachter zu betätigen. Jetzt zur Landtagswahl in Bayern geschieht dies ebenfalls. Unter der Überschrift „Wahlbetrug verhindern“ möchte die AfD Bayern auf ihrer Webseite eine „flächendeckende Wahlbeobachtung“ organisieren.

Die Antwort von AfD-Landeschef Martin Sichert, warum er den Aufruf zur Wahlbeobachtung für nötig hält: “Elementar in der Demokratie ist, dass das Ergebnis mit den angegebenen Stimmen übereinstimmt. Wir wissen, dass das bei vergangenen Wahlen leider nicht immer der Fall war. Zum Beispiel bei der Landtagswahl in Bremen, wo in Bremerhaven so viele Stimmen der AfD unterschlagen wurden, dass es am Ende ein Mandat ausgemacht hat.”

In Bremerhaven ging es um ein AfD-Mandat - aber das kam nicht zustande. Für die Zusammensetzung der Bremer Bürgerschaft wurden 2015 tatsächlich Stimmen neu ausgezählt und berichtigt. Aber in Bremerhaven blieb die AfD dennoch unter fünf Prozent und konnte von dort keinen Abgeordneten, namentlich Thomas Jürgewitz, stellen.

„Die Wahl ist öffentlich“

Gesetzlich vorgesehen ist die Wahlbeobachtung jedenfalls. Jeder Bürger kann sich während der Wahl im Wahllokal aufhalten und die anschließende Auszählung und Feststellung des Ergebnisses beobachten. „Die Wahl ist öffentlich“, sagt Werner Kreuzholz, stellvertretender Landeswahlleiter des Freistaats Bayern. Auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, haben Zutritt zum Wahllokal.

Ruhe und Ordnung dürfen nicht gestört werden

Die Beobachtung hat auch Grenzen: „Wird dadurch jedoch die Ruhe und Ordnung gestört, so kann der Wahlvorstand die betreffenden Personen aus dem Wahlraum verweisen“, erklärt Kreuzholz. Geregelt ist dies im Landeswahlgesetz Artikel 11. Bei Bedarf kann der Wahlvorstand die Unterstützung der Polizei anfordern.

Keine Beeinflussung

Verboten ist jede Beeinflussung der Wähler. Personen im Wahlraum dürfen auch keine Abzeichen tragen, die auf ihre politische Überzeugung hinweisen. Und sie dürfen keine Wahlwerbung machen. Politische Diskussionen mit dem Wahlvorstand sind nicht erlaubt – wegen des Gebots der Unparteilichkeit.

In der „Wahlanweisung für Wahlvorstände“ ist geregelt, dass Wahlbeobachter, aber auch andere Personen, die Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses nicht behindern oder stören dürfen. So müssen sich zum Beispiel die Mitglieder des Wahlvorstandes frei um den Auszählungstisch bewegen können. Es dürfen keine Wahlunterlagen vom Tisch entfernt oder hinzugefügt werden können. Fühlen sich die Mitglieder des Wahlvorstands bedrängt, kann gegebenenfalls ein Sicherheitsabstand von in der Regel ein bis zwei Metern angeordnet werden.

Aber: Es muss grundsätzlich möglich bleiben, dass der Auszählvorgang beobachtet wird. Wahlbeobachter dürfen nicht ins Wählerverzeichnis oder sonstige Wahlunterlagen schauen, personenbezogene Daten abfragen oder Auskunft einholen, wer gewählt und wer nicht.

Einer Wahlbeobachtung, zu der abgesehen von der AfD auch die Initiative „Ein Prozent“ aus dem identitären Umfeld aufgerufen hat, sieht die Landeswahlleitung gelassen entgegen: „Wir gehen davon aus, dass auch bei dieser Wahl die Wahlvorstände sicher und sachkundig mit allen auftretenden Fragen umgehen werden“, so Werner Kreuzholz, stellvertretender Landeswahlleiter. Viele der Wahlvorstände hätte sich bereits zum wiederholten Male für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt.

Was öffentliche Posts in Facebook und Twitter angeht, stoßen die Wahlbeobachter-Aufrufe auf relativ geringe Resonanz – der Link zur AfD-Webseite wurde bis Freitagnachmittag 177-mal geteilt. Einige Stimmen halten den Ansatz für „paranoid“ oder wenden sich auch dagegen, dass Wahlhelfern, die Absicht zur Manipulation unterstellt werde.