Kinderbeine baumeln von Tisch hinter einem lilafarbenen Schulranzen mit Einhorn-Motiv
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Ein Schulranzen kann teuer sein.

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Wegen Inflation: München zahlt Anteil an Schulmaterialien

Wegen Inflation: München zahlt Anteil an Schulmaterialien

Wegen der Preissteigerungen wird die Landeshauptstadt an Familien mit geringem Einkommen, die schulpflichtige Kinder haben, einen Zuschuss von bis zu 100 Euro für Schulmaterial zahlen. Das hat der Münchner Stadtrat beschlossen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Jetzt hat es der Münchner Stadtrat beschlossen: Wegen der allgemeinen Preissteigerungen wird die Landeshauptstadt an Familien mit geringem Einkommen, die schulpflichtige Kinder haben, einen Zuschuss für Schulmaterial zahlen. Unterstützt werden sowohl schulpflichtige Kinder als auch Berufsschüler.

Stadt definiert Voraussetzungen für Zuschuss

Der Zuschuss beträgt einmalig 100 Euro pro Kind, Jugendlichem oder jungen Erwachsenen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Armutsgefährdungsschwelle. Diese liegt beispielsweise bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.000 Euro Netto-Einkommen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit zwei Kindern über 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle hingegen bei 3.850 Euro. Außerdem darf das Vermögen des Haushalts 60.000 Euro nicht übersteigen. 

Schulmaterial: Frist für Zuschuss endet Ende November

Der Antrag auf den Zuschuss für Schulmaterial kann ab sofort und bis spätestens 30.11.2022 gestellt werden. Das können Antragsteller entweder persönlich im zuständigen Sozialbürgerhaus mache oder postalisch. Das auszufüllende Formular ist im Internet unter www. muenchen.de unter dem Stichwort "Kostenzuschuss für Schulmaterial" abrufbar.

Wegen Inflation: Einkommensgrenze für München-Pass erhöht

Bereits zum 1. September wurde wegen der Inflation und steigender Lebenshaltungskosten die Einkommensgrenze für den Bezug des München-Passes und für weitere freiwillige Leistungen erhöht. Auch diese Grenzen orientieren sich an der Armutsgefährdungsschwelle. Die Grenze wurde auf 1.540 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und auf 3.250 Euro für eine Familie mit zwei Kindern angehoben.

ÖPNV-Ermäßigung und Stromkostenzuschüsse

Inhaber des München-Passes bekommen zum Beispiel Ermäßigungen beim Besuch von Bädern und Museen. Außerdem können sie beim ÖPNV das Sozialticket IsarCard S nutzen. Daneben bietet die Stadt unter anderem Stromkostenzuschüsse und unterstützt ältere Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung "haushaltsnaher Dienstleistungen". Anlaufstelle dafür sind die Münchner Sozialbürgerhäuser und das Sozialreferat.

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