Fast sechs Jahre nach dem Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke der A7 nahe Schraudenbach (Lkr. Schweinfurt) gibt es einen weiteren Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich auch dieser Prüfingenieur der fahrlässigen Tötung und 14-facher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Insgesamt vier Angeklagte im Prozess
Nun muss das Landgericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt und ob das Verfahren mit dem bisherigen verbunden wird, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Danach muss das Landgericht einen neuerlichen Prozess-Start zur juristischen Aufarbeitung des Unglücks bei Schraudenbach im Lkr. Schweinfurt festlegen. Insgesamt gibt es in dem Komplex nunmehr vier Angeklagte.
Familienvater stirbt bei Unglück im Juni 2016
Am 15. Juni 2016 waren Teile der im Bau befindlichen Schraudenbach-Talbrücke der A7 eingestürzt. Etliche Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38 Jahre alter Vater zweier Kinder starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt.
Das Verfahren war Ende 2019 nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden, weil das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten abwich. Seither wurde ein neues Gutachten erstellt, wozu die Verfahrensbeteiligten Stellung beziehen mussten.
Statiker: Baufirmen nicht an Plan gehalten
Im ersten Verfahren hatte ein angeklagter Statiker die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der Ingenieur war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüsts an der Brücke betraut. Er argumentierte vor dem Landgericht, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft auch diesem Mann fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ebenfalls angeklagt sind zwei weitere Ingenieure, denen Fehler bei der Abnahme der Planungen vorgeworfen werden.
Weiterer Angeklagter durch Nachermittlungen
Dass es nun einen vierten Angeklagten gibt, begründet die Staatsanwaltschaft so: "Der Tatverdacht ergab sich aus dem Ergebnis von Nachermittlungen, die in der Zeit nach der Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens gegen die anderen Angeklagten unternommen wurden." Es bestehe der Verdacht, dass der 64-Jährige einer ihm obliegenden Pflicht zur Prüfung statischer Berechnungen nicht ausreichend nachgekommen sei. "Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe."
Brücke musste erneuert werden
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die jahrzehntelange Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der vielbefahrenen A7 Spuren hinterlassen. Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro.
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